Voll erschlossens Grundstück

Nabend liebe/-r Experte/-in,

Sind bei voll erschlossenen Grundstücken auch die Kontrollschächte üblicherweise mit im Preis inbegriffen?

Vielen dank schonmal,

mfg Dyson07

Hallo,

voll erschlossen bedeutet, dass die Versorgungsleitungen sich im öffentlichen Grund (Straße), die vor oder neben dem Grundstück verläuft, befinden.

Damit sind nicht die Hausanschlüsse gemeint, dass sind die Leitungen die von der Straße, auf das Grundstück, bis zum Haus geführt werden müssen. In diesen Hausanschlüssen sind auch die Übergabe und Kontrollschächte anzulegen.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Hallo @Dyson,
ich verstehe Ihre Frage nicht.
Können Sie mir Ihr Problem bitte ausführlich schildern, auch telefonisch?

Gruß aus Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
www.kahlki.de

Das Erschließungsrecht ist Landesrecht; kann also überregional nicht einheitlich beantwortet werden. Hinzu kommt, dass die spezielle Frage in Ihrer Region durch höchstrichterliche Rechtsprechung beantwortet ist. Fachanwälte vor Ort wissen darüber bescheid, ebenso versierte Bauamt-Mitarbeiter, Grundstücksmakler und ggf. Bürgermeister.

Voll erschloissen ist ein Grundstück, das sich an einer Strasse befindet, die alle Grundstückanschlüsse für die innere Erschließung vorsieht.

Kontrollschächte o.ä. auf dem Grundstück selber sind die Sache des Bauherren.