Hallo Sandra,
ich gehe jetzt mal davon aus, das du als Selbstständige über 10.000 Euro im Jahr an Einnahmen hast. Daher ist für dich der Rechtschutz für Selbstständige anzuwenden. Bei den meisten Versicherungen ist der private Bereich mit eingeschlossen. Daher sind alle KFZ (auch geschäftliche) Angelegenheiten mit versichert. Wenn ihr eure private und vermietete Immobilie versichern wollt, so müßt ihr auch die geschäftliche Immobilie mit versichern. Die kosten richten sich nach Anzahl der Mitarbeiter deines Unternehmens und was du letztendlich alles mit versichern willst. Versicherungsumfang in der Rechtschutz für Selbständige ist:
FIRMA: Schadenersatz, Arbeits, Sozialgerichts, Disziplinar,Straf und Steuerrechtschutz
VERKEHR (Autos!!*g*): Schadenersatz, Vertrags und Sachenrecht,Straf,Verwaltungs und Steuerrechtschutz.
PRIVAT: Schadenersatz,Arbeits(als Angestellter-z. Bsp. der Ehemann), Vertrags und Sachenrecht,Steuer,Sozialrecht,Straf, Ordnungswiedrigkeiten, BERATUNGSRESCHUTZ im Familien und Erbrecht (keine Vertretung in diesem Fall, sondern nur eine Beratung)
EIGENTUM, MIETE, PACHT: Wohnungs und Grundstücksrecht, Steuerrechtschutz (darin können vermietete Einheiten eingeschlossen werden)
Nicht zu versichern sind:
Der Vertrags und Sachenrechtschutz bei der Firma. Z. Bsp. du willst einen säumigen Zahler per Anwalt zur Zahlung seiner Rechnung auffordern. Du schließt einen Anzeigenvertrag mit der zeitung ab, der nicht so erfüllt wird wie ihr besprochen habt, etc.
Bei dem privaten Rechtschutz können keine Scheidungs- und Erbschaftsfälle versichert werden.
Weiterhin sind alle taten/Umstände ausgeschlossen die auf eine vorsätzliche Tat hindeuten. Z. Bsp. ein Nachbar behauptet, du hättest zu Ihm gesagt;„Sie sind ein d… A…!“ und er erstattet Anzeige.
Mittlerweile bieten die Versicherungen auch den Versicherungsschutz für:
HONORARVEREINBARUNGEN: Außergerichtliche Aufhebungsverträge
AUßERGERICHTLICHE SACHVERSTÄNDIGE
FIRMENSTELLUNGNAHMEN: Aufgrund eines Schadens schaltet sich die BG ein und verlangt eine Stellungnahme vom Unternehmen, die durch einen Anwalt ausgeführt wird
VORSATZDELIKTE: Dinge die also den Vorwurf eines Vorsatzes beinhalten (aber nur für die Firma)
ZEUGENBEISTAND: Wenn man aufgrund eines Sachverhaltes also den Anwalt hinzuzieht und nicht direkt der Beklagte ist.
DATENRECHTSCHUTZ
Es gibt noch einige mehr aber es soll jetzt erstmal genügen. Die Beiträge sind sehr unterschiedlich und hängen auch von deiner bißherigen Verbindung zum Versicherer ab. Aufgrund der Regelungen bei W-W-W dürfen wir keine Preise/Beiträge nennen (was ich gut finde), da hier keine Werbung (was es ja direkt wäre) stattfinden soll. Also einfach ma ran an den Speck und Angebote anfordern und gut vergleichen.
Ach bevor ich es vergesse, bei den Rechtschutzversicherungen gibt es eine Wartezeit von mind 3 Monaten bis zu 6 Monaten. Das heißt für die Fälle, die in diesem Zeitraum fallen besteht kein Versicherungsschutz. Natürlich auch für Fälle, die vor Vertragsabschluß zustande kamen (Kausaler Zusammenhang).
Bei Fragen einfach melden.
Gruß
Martin