"Voll sozialversicherungspflichtig" auf englisch

Hallo,

wie lautet bitte die Antwort? Online-Übersetzer, so meine ich, übersetzen es nicht korrekt.

Dankeschön.

LG

liable for social security contributions

Ich würde da aber noch ein fully ergänzen. Also „fully liable for social security contributions“.

Hast du das schon mal so gesehen ? In D sagt man das zwar so.
Bin nicht sicher, aber gibt es wirklich eine teilweise Sozialversicherungspflicht ?

Sonst hätte ich es ja nicht geschrieben und es entspricht halt der Frage des OP. Vielleicht bekommen wir ja noch mehr Kontext, wenn die Antwort nicht passt.

Kommt auf den Kontext an. Es kann z. B. in einem Kalenderjahr ein paar Monate ohne Pflicht und ein paar Monate mit Pflicht geben. In dem Jahr besteht dann nur teilweise eine Pflicht.

Aber gerade in Übersetzungen würde ich das „voll“ erwähnen, da hier die Vermutung nahe liegt, dass der Leser nicht die Feinheiten des deutschen Sozialsystems kennt.

Theoretisch wirklich.
Vorstände von Aktiengesellschaften sind im Rahmen ihrer Tätigkeit als Vorstand sowie sonstiger Beschäftigung bei dieser AG von der Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit. Sie sind aber krankenversicherungspflichtig, sofern ihr Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt (deshalb ‚theoretisch‘).

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Hallo
KeinesHerrenKnecht
sehr gut - kommst du aus der Ecke der beruflich damit befassten Menschen ?
Gruss
Czauderna

Nein - meine geheime Superkraft ist es, mir fast ausschließlich für meinen Alltag nutzlose Fakten merken zu können, die ich mal irgendwo gelesen habe.
Ich weiß, dass Schottland mehr Sand exportiert als Saudi-Arabien, aber ich gucke in drei Minuten fünfmal nach, wieviel Milch und Wasser ich doch gleich für den Kartoffelbrei brauche. :rofl:

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bin ich im Bereich „Technische Dokumentation“ unterwegs und darf so in viele Töpfe hineingucken.

bezieht sich der deutsche Begriff der Sozialversicherungspflicht aber nur auf Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Die deutsche „volle Sozialversicherungspflicht“ unterscheidet SV-pflichtige Arbeitnehmer von SV-freien kurzfristig Beschäftigten und pauschal „verbeitragten“ geringfügig Beschäftigten ohne eigenen Anspruch auf Leistungen aka Minijobbern.

Das Analog zur hiesigen Sozialversicherung (= Renten- und Arbeitslosenversicherung) ist im UK die National Insurance; bei dieser gibt es keine besonderen Gestaltungen, sondern jeder, der mehr als 184 Pfund die Woche verdient, ist zur NI beitragspflichtig; wer drunter liegt, nicht.

Von daher täte ich vorschlagen:

liable for national insurance contributions

falls es sich um UK handelt.

In den anderen anglophonen Ländern müßte man ähnlich vorgehen, und zunächst schauen, ob es sowas wie eine staatliche Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt.

Schöne Grüße

MM

Ich kenne es so, dass Kranken- und Pflegeversicherung dazugehören. Aber ich bin nicht wirklich vom Fach.

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Jetzt habe ich grade nach Möglichkeiten gesucht, die Unterscheidung aus dem schrecklichen Monstrum SGB herzuleiten, aber dort werden alle fünf Zweige unterschieden.

Die Zusammenfassung von Renten- und Arbeitslosenversicherung unter dem Begriff „Sozialversicherung“ und separate Behandlung von Kranken- und Pflegeversicherung scheint tatsächlich nur der Üblichkeit unter Leuten zu entsprechen, die das Zeugs abrechnen; dass in der Praxis Sozialversicherungspflicht und Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterschieden werden, hängt damit zusammen, dass diese verschiedenen Regeln folgen.

Man müßte also auch hier nicht nur den Begriff kennen, sondern mindestens den Satz, in dem er vorkommt, oder besser noch mehr als nur einen Satz, um die zutreffende Übersetzung zu finden, die ausmacht, dass dat vum eine och jet beim andere ahnkohm… (5.11.2022 ist Wolfgang Niedecken nochmal mit der „Geriatric Tour“ Schließlich Unendlich im Rosengarten in Mannheim!)

Schöne Grüße

MM

Hallo,
in Deutschland gehört zur Sozialversicherung die Kranken und Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung und auch die Unfallversicherung. Wenn hier nach der „vollen Sozialversicherungspflicht“ gefragt wird, dann gilt das für die Fälle (Unfallversicherung lassen wir mal weg), in denen die „Versicherungspflicht zu allen Zweigen“ vorliegt. Wenn in einem Zweig der Sozialversicherung keine Versicherungspflicht vorliegt, so wie es KHK schon beispielhaft beschrieben hat , dann ist es eben keine volle Sozialversicherungspflicht .So ist es in Deutschland und so habe ich es mal als Sozialversicherungsfachangestellter gelernt.
Gruss
Czauderna

Sind nicht seit 2009 grundsätzlich alle in Deutschland gemeldeten Personen krankenversicherungspflichtig? Daraus würde sich dann auch ergeben, dass in Deutschland reichlich Personen nur von dieser Pflicht betroffen sind, aber zu keiner der anderen Arten verpflichtet ist.

Und da es oft vermengt wird: Es geht hier nur um die Versicherungsplicht, nicht um eine Beitragspflicht.

Hallo,
nein, das stimmt so nicht - es gilt in Deutschland für Personen mit 1. Wohnsitz in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung, ein kleiner aber feiner Unterschied.
Gruss
Czauderna

Ein Unterschied, der bzgl. der Nachfrage von @raketenbasis welche Relevanz hat?

Hallo,
eigentlich keine , bis auf deine Meinung, dass alle Personen in Deutschland Krankenversicherungspflichtig wären, was aber so nicht stimmt.
gruss
Czauderna