Hallo zusammen,
folgender Zusammenhang:
Ein AG hat im Unternehmen Kurzarbeit eingeführt und beim Arbeitsamt Kurzarbeitszeitgeld beantragt. Dem antrag würde auch stattgegeben.
Die Kurzarbeitszeit beträgt offiziell 50%, d.h 50% des Löhne übernimmt der AG und einen Teil der restlichen 50% das AA.
Jetzt ist es aber so, dass sämtliche AN nach wie vor die volle Arbeitszeit ableisten.
Ist das zulässig?
Sind in so einem Fall die AN einfach dumm oder grenzt das an Betrug des AG. Ganz nebenbei: fast alle AG haben noch tonnenweise Überstunden und massenweise Urlaub, müssten diese nicht auch vorher abgegolten werden, bevor überhaupt Kurzarbeit beantragt wird?
Gruß
A.