Vollbeschäftigung nach Altersteilzeit

Hallo zusammen,
folgende Frage.:

ich war jetzt 5 Jahre in der Altersteilzeit
und kann am 01.12.2011 in Vollrente gehen mit 60 Jahren
mit Vertrauensschutz.
Bei der Rentenberatung wurde mir nun aber mitgeteilt,
daß ich mit 18% Abschläge zu rechnen habe, da ich
am 19.11.1951 geboren bin und bis 65 Jahre zu arbeiten
hätte. Der Vertrauenschutz gilt nur für die Zusage, dass
ich mit 60 Jahren in Rente gehen kann.

Nun überlege ich mir, ob es nicht besser wäre, wenn ich
nochmals ins Berufsleben zurückkehre, nochmal 5 Jahre
arbeite und dann in Rente gehe.

Falls das geht, was ist mit dem 30% Zuschuß, der ja vom Arbeitsamt kam ,
den ich während meiner Altersteilzeit erhalten habe,
muß dieser Betrag nicht zurückgezahlt werden ?
wer kann mir darüber Auskunft geben, oder wer kann mir da weiterhelfen.

mfG 11lukas28

Hallo,

da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, bei Altersteilzeit weiß nich nicht so genau Bescheid.

Gruß
chrissixyz

Hallo,

laut meinem Kenntnisstand sind die 18% Abschläge richtig. Einer weiter Alterteilzeit mit nochmals fünf Jahren ist aufgrund der Gesamtdauer nicht möglich.

Hallo zusammen,
folgende Frage.:

ich war jetzt 5 Jahre in der Altersteilzeit
und kann am 01.12.2011 in Vollrente gehen mit 60 Jahren
mit Vertrauensschutz.
Bei der Rentenberatung wurde mir nun aber mitgeteilt,
daß ich mit 18% Abschläge zu rechnen habe, da ich
am 19.11.1951 geboren bin und bis 65 Jahre zu arbeiten
hätte. Der Vertrauenschutz gilt nur für die Zusage, dass
ich mit 60 Jahren in Rente gehen kann.

Nun überlege ich mir, ob es nicht besser wäre, wenn ich
nochmals ins Berufsleben zurückkehre, nochmal 5 Jahre
arbeite und dann in Rente gehe.

Falls das geht, was ist mit dem 30% Zuschuß, der ja vom
Arbeitsamt kam ,
den ich während meiner Altersteilzeit erhalten habe,
muß dieser Betrag nicht zurückgezahlt werden ?
wer kann mir darüber Auskunft geben,

natürlich die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, wer sonst ?? Alles andere ist doch nur Hören-Sagen und taugt nicht viel…

oder wer kann mir da
weiterhelfen.

mfG 11lukas28

Hallo,
in diesem Falle würde ich mich beim Rentenberater
u n d der Agentur für Arbeit erkundigen, damit hier kein Schaden eintreten kann!

Hallo!

Habe mal eine Link aus dem Netz:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeit-nach-Alterste…

Vielleicht hier nochmals Rechtsbeistand suchen.

Prinzipiell müsste das aber gehen!
viel Erfolg!
rafibrm

Hallo,
ich glaube hier kannst du dir deine Frage zur Rente und Alterteilzeit selbst beantworten:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/s…

Aber kurz kann ich dazu sagen das es egal is` wenn du wieder arbeiten gehst.
Ob dein alter Arbeitgeber den Zuschuß zurückzahlen muss, weiß ich nicht. Vielleicht hilft das für die Info:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Also aus Rentenversicherungssicht wäre das egal wenn du wieder Arbeitest.

Lg

Hallo,

schlecht ist, dass Du offensichtlich so wenig beraten wurdest, dass Du nicht wusstest, dass Du zwar mit 60 gehen kannst, aber die Abschläge in Kauf nehmen musst.

Wenn Du wieder arbeitest, musst Du die Austockungsbeiträge zurückbezahlen, im neuen Job würdest Du also schon sehr viel verdienen müssen, damit sich das lohnt.

Neben der vorgezogenen Rente darfst Du allerdings einen 400 Euro-Job haben, ab 65 kannst Du dann verdienen, soviel Du bekommst.

Viele Grüße

Peter

Hallo,

sorry, habe Ihre Frage jetzt erst gesehen.
Wenn Sie einen Altersteilzeitvertrag mit Ihrem Arbeitgeber haben, dann müssen Sie nach Ablauf der Zeit in Altersrente gehen.
Im Ausnahmefall kann man eventuell eine Rückabwicklung der Altersteilzeit vornehmen, aber ich bezweifle, dass da weder Arbeitgeber noch Arbeitsamt mitmachen werden, weil dies mit erheblichem Aufwand verbunden wäre.
Außerdem haben Sie Ihren „30%-Zuschuss“ nicht vom Arbeitsamt erhalten, sondern von Ihrem Arbeitgeber.
Der kann sich den Betrag (nur 20%)unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitsamt wiederholen.
Zudem wurde die Möglichkeit der Altersteilzeit geschaffen, um nahtlos früher nach Hause/in Rente zu gehen.
Bei Rente wegen Altersteilzeit gelten auch teilweise andere Renteneintrittsalterberechnungen. Es wäre also auch möglich, dass ohne Altersteilzeit sich Ihr Renteneintrittsalter nachteilig verändert.

MfG