Hallo zusammen,
folgende Frage.:
ich war jetzt 5 Jahre in der Altersteilzeit
und kann am 01.12.2011 in Vollrente gehen mit 60 Jahren
mit Vertrauensschutz.
Bei der Rentenberatung wurde mir nun aber mitgeteilt,
daß ich mit 18% Abschläge zu rechnen habe, da ich
am 19.11.1951 geboren bin und bis 65 Jahre zu arbeiten
hätte. Der Vertrauenschutz gilt nur für die Zusage, dass
ich mit 60 Jahren in Rente gehen kann.
Nun überlege ich mir, ob es nicht besser wäre, wenn ich
nochmals ins Berufsleben zurückkehre, nochmal 5 Jahre
arbeite und dann in Rente gehe.
Falls das geht, was ist mit dem 30% Zuschuß, der ja vom Arbeitsamt kam ,
den ich während meiner Altersteilzeit erhalten habe,
muß dieser Betrag nicht zurückgezahlt werden ?
wer kann mir darüber Auskunft geben, oder wer kann mir da weiterhelfen.
mfG 11lukas28