Jemand fährt mit seinem Auto in angemessener Geschwindigkeit
(z.B. 95 km/h) eine ganz normale Landstraße entlang. Plötzlich dringt in ihm der Drang der Natur auf - er setzt den Blinker eine bestimmte Zeit - legt aber dann eine Vollbremsung vom allerfeinsten hin
(Bremsspuren erkennbar), so dass der Hintermann nicht so schnell reagieren kann und ihm drauffährt.
Meine Fragen:
Wer trägt beim vorliegenden Unfall die Schuld?
Wie lange hätte der abbiegende Fahrer den Blinker setzen müssen? (ist das in der Straßenverkehrsordnung geregelt?)
Wie verhält es sich, wenn der Unfall nicht bei einer Kreuzung passiert wäre, sondern wenn der abbiegende Fahrer in einen Trampelpfad bzw. auf eine Wiese abbiegen hätte wollen?
Wenns hinten knallt, gibts vorne Geld!
Hi Tobias!
Ich bin kein Jurist, allerdings bin ich bisher immer davon ausgegangen, daß der Hintermann immer(!) genügend Sichheitsabstand einhalten muß.
Wenn wie in der beschriebenen Situation vorzeitig schon geblinkt wurde, dann hätte das hintere Fahrzeug seinen Abstand vergrößern müssen.
Gruß,
Stephan
Hi Tobias!
Ich bin kein Jurist, allerdings bin ich bisher immer davon
ausgegangen, daß der Hintermann immer(!) genügend
Sichheitsabstand einhalten muß.
naja gut. aber wenn man nicht grad auf der autobahn ist dachte ich eigentlich auch dass immer der hintermann 100% des schadens zahlen muss.
was ist eigentlich mit situationen wo der hintermann nicht durch blinken etc. aufmerksam gemacht wird z.b. ein wild läuft mir auf die straße und der andere dödel fährt mir hinten rein, oder ich will mal schnell die frau am straßenrand genauer anschauen und bremse apprupt auf tempo 20 runter…
Falsch gedacht. Genau eben nicht auf der Autobahn (und dort eigentlich nur bei Massenkarambolagen) gilt immer das Verursacherprinzip. D.h. es wird ermittelt WER die Schuld nun wirklich trägt (bzw. in wie fern ein Mitverschulden vorliegt).
Grundlos (Bremsspurerzeugendes) Bremsen ist nicht gestattet, selbst wegen Wild darfst Du offiziell nicht voll in die Eisen latschen. Pippipause ist sogar noch weniger Grund, weil vorhersehbar. Deswegen kann man 30-50% auf den Vordermnn abwälzen. Beweise ??? Zeugen ?? §1 StVO gilt für den vorne und den hinten.
Wie lange hätte der abbiegende Fahrer den Blinker setzen
müssen? (ist das in der Straßenverkehrsordnung geregelt?)
Angemessen früh, je nach v.
Wie verhält es sich, wenn der Unfall nicht bei einer
Kreuzung passiert wäre, sondern wenn der abbiegende Fahrer in
einen Trampelpfad bzw. auf eine Wiese abbiegen hätte wollen?
Erkennbare Situation ? Langsames Fahren vorher ? Situaionsabhängig… Auf alle Fälle wenn es gekracht hat so viele Spuren wie möglich sichern und Zeugen, sonst muß man vor Gericht um sich einen Anteil zu erkämpfen…