Hallo,
ich hab eine Verständnisfrage:
Mir ist klar, wann es Alg II gibt und wann Alg I. Ist klar.
Aber wann bekommt man volle EM-Rente (= Rente wegen voller Erwerbsminderung)? Bei Erwerbsunfähigkeit im Erwerbsalter – ist das so richtig formuliert?
Und warum gibt es dann nicht Grundsicherung? Die wird doch gezahlt, wenn man für seinen Lebensunterhalt nicht aufkommen kann. Und bei Erwerbsunfähigkeit kann man das ja nicht.
Oder wird (volle) EM-Rente gezahlt, wenn man vorher schonmal erwerbsfähig war?
Könnt Ihr mir helfen, das zu klären?
Und wenn ich schon dabei bin: Wann wird Sozialhilfe gezahlt? Die springt doch ein, wenn … ja wann jetzt genau???
Vielen Dank für Eure Hilfe, und gut, dass ich niemanden zu dem Thema beraten muss.
Gruß Elke
MOD: „EU-Rente“ – auch wegen der Archivtauglichkeit – im ganzen Artikel durch „(volle) EM-Rente“ ersetzt, da für alle entsprechenden Anträge bereits seit 01.01.2001 die Leistungsart Erwerbsunfähigkeitsrente nicht mehr existiert (hat sich nur (fälschlicherweise) im allgemeinen Sprachgebrauch erhalten)
Hallo,
zunächst einmal die prinzipielle Unterscheidung:
Eine Rente bezeichnet ein Einkommen, welches ohne aktuelle Gegenleistung bezogen wird. Wer einen Rentenanspruch hat, bekommt seine Rente, unabhängig von seinem Vermögen. Man kann auch, je nach den der Rentenart zugehörigen gesetzlichen Regelungen, zusätzliche Renten haben.
Die Sozialhilfe teilt sich mittlerweile in ALG2 und Grundsicherung auf. Beides sind staatliche Almosen, die das Überleben sichern sollen. Diese gibt es, wenn jemand kein Einkommen hat oder dieses zu gering ist.
ALG2 gibt es bei Empfängern, die prinzipiell arbeitsfähig sind (≥ 3 Stunden am Tag). Grundsicherung gibt es, wenn Jemand nicht arbeitsfähig ist ( MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert
Hi,
EU-Rente, oder wie sie jetzt heißt, Erwerbsminderungsrente, bekommt man, wenn man die Voraussetzungen erfüllt, und dazu gehört u.a., dass man entsprechend lange schon Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt hat. Wenn man also noch nie gearbeitet hat, bekommt man auch keine Erwerbsminderungsrente, auch wenn man erwerbsgemindert ist.
Wenn die Erw.mind.rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, kann man ergänzend Grundsicherung (bei dauerhafter, voller Erwerbsminderung) oder Sozialhilfe (bei befristeter Erwerbsminderunsrente) bekommen.
Wenn man keine Rentenansprüche hat, bekommt man eben ausschließlich Grusi oder Sozialhilfe, je nachdem, ob man dauerhaft oder befristet erwerbsgemindert ist. Diese Feststellung trifft der Rententräger (auch wenn man keine Rentenansprüche hat).
Alle Klarheiten beseitigt?
Gruß
Nelly