Volle Erwerbminderungsrente

Hallo bin kann neu hier und vielleicht könnt ihr mir helfen. Bekomme seid 2001 volle eu-rente alle drei jahre muß ich die neu beantragen.Habe probleme mit der bandscheibe und gelenksartosen muß starke schmerzmittel nehmen.Seid 6 Jahren muß ich nur immer die Befunde zur BFA schicken nicht mehr zu Gutachtern den die haben die eu-rente befürwortet. Ich bin 58 Jahre nun möchten mein mann und ich in ein anderes bundesland ziehen wo unsere kinder leben. Dort muß ich wieder die eu-rente beantragen.
Kann man mich dann wieder zu sämtlichen Gutachtern schicken ist ja ein anderes Bundesland.Habe alle befunde und Aufnahmen seid 2000 die nehme ich auch mit.Danke für eure antworten.

hallo, leider kann ich dir nicht weiterhelfen. viele grüße

Guten Tag,

Wenn Sie EU-Rente über die BfA/ DRV Bund beziehen ist es doch völlig gleich in welchem Bundesland Sie wohnen.
Am ehesten kann Ihnen sicher der zuständige Rehaberater der DRV Auskunft über das geeignete Vorgehen Auskunft geben.
Ansonsten einfach bei der Rentenstelle anrufen.
Ich denke nicht, das das ganze Verfahren von vorn aufgerollt wird.

MfG
F.S.

Hallo Heidi 55,

bei der BFA handelt es sich, wie der Name schon sagt, um die Rentenversicherung des BUNDES und nicht, wie bei der LVA um eine Landes-Versicherungsanstalt. Die EU-Rente des Bundes ist also unabhängig vom jeweiligen Bundesland.

Bei der EU Rente wird in regelmäßigen Abständen geprüft, ob der Voraussetzungen für die Rentengewährung noch gegeben sind - und das kann die BFA durchaus auch unabhängig vom jeweiligen Bundesland durch ärztliche Gutachter überprüfen lassen. Das mag für den Betroffenen zwar lästig sein, aber schließlich verwaltet die Behörde nur die Beiträge aller Einzahler, die sich zu Recht beschweren würden, wenn einer die Rente erhielte, dem sie nicht zustehen würde. Meist reicht allerdings ein entsprechendes Gutachten/Schreiben des behandelnden Arztes (wie bisher).

Ich bin mir da leider nicht sicher. Das Recht dich zu einem eigenen Gutachter zu schicken hat das Bundesland. Das ist wie bei einem Versicherungswechsel. Sie dürfen sich ihr eigenes Urteil bilden…es kann aber auch sein das dies von Stelle zu Stelle weitergegeben wird. Die Regelung kommt darauf an was das Bundesland für sich als Vorgabe hat. Ruf dort doch einfach mal so an und frag. Du kannst du sagen du wüsstest das gerne um ggf. Alle Unterlagen zusammenzusuchen.

Gruß