Nehmen wir mal an, Herr X zahlt sein Darlehen für ein Haus zu 2/3 ab.
Das letzte Drittel will er nun bei einer neuen Bank weiterfinanzieren.
Die neue Bank beantragt die volle Grundschuld bei der alten Bank.
In den Verträgen der neuen Bank steht die gesamte Grundschuld.
Wäre es nicht sinnvoll, dass Herr X die volle Grundschuld löschen lässt, und nur das letzte Drittel seiner neuen Bank gibt?
Geht das überhaupt?
Wird das in der Praxis so gemacht?
Vorallem - es bestehen zu der neuen Bank weitere geschäftliche Verbindlichkeiten… wenn da mal etwas schief gehen sollte, dann wäre die zuviel als Sicherheit geleistete Grundschuld doch auch futsch?
oder?
DANKE