Ist der geschädigte bei einem Unfall verpflichtet einen nachweis über die Reparatur zu erbringen!? Oder würde es reichen ihm einen Kostenvoranschlag zukommenzulassen und selbst zu entscheiden ob und wie man die Reparatur durchführen will…
Das nennt sich dann wohl „fiktive Abrechnung“. Dabei wird die Summe des Kostenvoranschlags abzgl. der Mwst. ausgezahlt.
Ob ein einfacher Kostenvoranschlag ausreicht oder ein Schadensgutachten verlangt wird hängt wohl von der Schadenshöhe ab.
Grüße!