Volle Kostenübernahme oder Zeitwert?

Hallo auch,
wenn ein TV-Gerät beschädigt geliefert wird, weil der Absender es nicht richtig verpackt hat, muss er nur den Zeitwert bei einem Totalschaden bezahlen oder für den Neupreis einstehen bzw. ein neues besorgen? Gerät wurde von Kundendienstwerkstatt versendet!

Tag auch,
die Höhe richtet sich nach § 249 I BGB. Danach ist der Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn das Schadensereignis nicht eingetreten wäre. Damit ist im Zweifel wohl ein Betrag höher als der Zeitwert fällig.

Ich glaube das Gesetz mein den Wert VOR dem Schadenseintritt, also ist dieser auch zu erstatten. Wie begründest du den Mehrwert über dem Zeitwert?

Ist gut möglich, dass ich den Begriff des „Zeitwertes“ nicht recht verstanden habe. Sollte es möglich sein, für den Betrag des „Zeitwertes“ ein gleichwertiges Gerät - natürlich so wie vor dem Schadenseintritt - zu beschaffen, dann ist der Zeitwert natürlich ausreichend. Als Orientierungsgröße selbst ist er aber zumindest dem Wortlaut des Gesetzes nicht bekannt.

Wenn der Zeitwert etwas anderes ist - vllt sagt aus was auch immer für Gründen eine Versicherung: das Gerät ist nur noch fünf Euro wert; es gibt aber in der Welt niemanden, der solche Geräte für fünf Euro verkauft, sondern nur für zehn oder auch zwanzig oder mehr -, dann ist der Mehrwert über dem Zeitwert wohl auch begründet.
…wenn nicht alternativ der Zeitwert schlicht fehlerhaft bemessen wurde.