Schönen guten Abend!
Wir haben seit Februar’11 keinen Mietvertrag mehr.Wohnten aber einvernehmlich mit Erlaubnis bis wir was gefunden haben noch in der Wohnung.Wir haben was gefunden und sind am 18.6.11 ausgezogen.Die Vermieterin besteht nun auf die volle Miete.Darf sie das?Wenn ja warum?
Wäre sehr froh darüber wenn ich ein paar Antworten bekäme.
Vielen Dank schonmal
darf sie, der Mietvertrag hat sich stillschweigend verlängert.
Wieso wollen Sie denn die Miete nicht zahlen?
Sollten sie nicht dankbar sein, dass ihr Vermieter sie noch ohne Mietvertrag hat wohnen lassen?
Des Weiteren könnte er auf die gesetzliche Kündigungsfrist die auch bei mündlichen Verträgen gilt - jedes Gericht würde ihm Recht geben - bestehen. Dann müssten sie noch 2 weitere Monate zahlen bzw. 3 da sie nicht zu erkennen gegeben haben, dass Sie ausziehen wollen.
Es wäre ratsam sich hier nicht auf einen Streit einzulassen und zu zahlen.
MFG Vippi
Hallo, es kommt darauf an, was sie einvernehmlich ausgemacht haben, höchstwahrscheinlich nur mündlich. Da es sich anscheinend um ein beiderseitiges Mißverständnis handelte (die Vm glaubte, sie zahlen weiter, Sie glaubten, Sie können mietfrei weiter wohnen), schlage ich folgendes vor: Sie zahlen für die besagte Zeit die Nebenkosten (die haben Sie auch verbraucht bzw. abgewohnt),aber keine Kaltmiete.
Rein rechtlich kann die Vermieterin meines Wissens die volle Miete verlangen (außer sie hat im Vorhinein explizit gesagt, daß sie kein Geld verlangt).
Sehr schwierig für mich zu beurteilen, da ich nicht weiß, was vereinbart war. Bitte bedenken Sie, daß die Vm Ihnen geholfen hat, indem sie Ihnen die Mietzeit verlängert hat. Deswegen sollte sie nicht noch finanziell dafür „bestraft“ werden.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.
MfG Achim