Volle Steuerrückzahlung an Arbeitgeber bei Nettolohnvereinbarung wegen Abordnung ins Ausland?

Werde 1 Jahr von meinem Arbeitgeber ins Ausland abgeordnet. Vereinbart ist ein Nettolohn. Sämmtliche Steuern auf diesen Nettolohn + auf sonstige geleisteten Nettozahlungen der Abordnung werden vom Arbeitgeber übernommen. Im Gegenzug sind Steuerrückzahlungen abzutreten. Was heißt das jetzt für mich? Hat das was mit meiner Einkommensteuererklärung und deren Steuerrückzahlung zu tun? Muss ich meine komplette Steuerrückzahlung an Arbeitgeber abtreten (mit Fahrtkosten, Riester etc. einberechnet)?

Danke für die Hilfe.

Servus,

wie bereits ausführlich erklärt, ist eine solche Vereinbarung überhaupt nur sinnvoll, wenn sie sich auf ein Kalenderjahr bezieht, weil sie sonst völlig willkürlich und beliebig würde.

Es ist eine arbeitsrechtliche Frage, ob eine solche Vereinbarung, wenn sie sich auf einen anderen Zeitraum bezieht, überhaupt wirksam getroffen werden kann.

Schöne Grüße

MM

Und wenn sich es auf ein Kalenderjahr beziehen würde? Würde meinem Arbeitgeber meine ganze Steuerrückzahlung zustehen?

Wenn Du ihm das zusagst, warum nicht?

Wenn ich dem meinigen das Ius primae noctis zusagen würde, wäre das vermutlich nicht wirksam möglich, alldieweil die guten Sitten dagegen sprächen. Aber Geld, und dazu noch ein verhältnismäßig kleiner Anteil desselben, kann im Gegenzug zu einem z.B. in Frankreich dramatischen Berg an Arbeitgeberlasten durchaus zugesagt werden - warum nicht?

Schöne Grüße

MM