Hallo liebe Forumgemeinde,
nehmen wir mal folgende Fall an:
Herr A ist geschieden, alleinerziehend und habe zwei Kinder die bei mir leben. Seine Exfrau zahlt keinen Unterhalt. Er hat dies bei der Steuererklärung 2012 angegeben und den vollen Kinderfreibetrag beantragt.
Er hat den Steuerbescheid bereits bekommen und hat auch den vollen Kinderfreibetrag bekommen, was für Soli und Kirchensteuer auch gut ist. Bei der Einkommenssteuer fährt er erheblich besser, wenn er nur den halben Kinderfreibetrag bekommen würde. Er war bis jetzt immer der Meinung, dass bei der Berechnung der Einkommenssteuer eine Günstigerprüfung durch das FA erfolgt und die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante genommen wird. Eine Günstigerprüfung ist nicht erfolgt, da er in den Anmerkungen zum Steuerbescheid keinen Vermerkt gefunden hat.
Das FA hat für das zuversteuernde Einkommen beide Kinderfreibeträge (inkl. Ausbildungsfreibetrag) abgezogen und im Gegenzug das volle Kindergeld für beide Kinder hinzugerechnet. Das FA argumentiert, dass diese Berechnung richtig ist, da seine Exfrau keinen Unterhalt zahlt und er dadurch Anspruch auf das komplette Kindergeld hat und er dieses dann auch versteuern muss.
Ist die Argumentation des FAs richtig?
Herr A möchte gerne den vollen Kinderfreibetrag für den Soli und die Kirchensteuer nutzen. Für die Einkommenssteuer möchte er aber nur den halben Kinderfreibetrag nutzen. Ist das möglich?
Wäre toll, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Danke + Gruß,
Heinz