Vollen Mietanteil bei Todesfall

Und wer schreiben kann, erst recht! Ich kann nur das lesen, was du geschrieben hast:

Wenn die Wohnung der inzwischen verstorbenen Frau „gehörte“, ist die zweite Information absolut irrelevant für die Fragestellung. Wenn überhaupt, ist die gemeinsame Mietdauer relevant.

Im Übrigen sehe ich das wie @Hexerl:

Natürlich wird niemand von jetzt auf gleich auf die Straße gesetzt, aber man hat sicherlich auch keinen Anspruch darauf (höchstens ab einem gewissen - vermutlich ziemlich hohen - Alter), auf immer und ewig in einer Wohnung zu bleiben, und die mit 75 oder auch meinetwegen 76 qm deutlich überdimensioniert ist für eine einzelne Person.

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