Und wer schreiben kann, erst recht! Ich kann nur das lesen, was du geschrieben hast:
Wenn die Wohnung der inzwischen verstorbenen Frau „gehörte“, ist die zweite Information absolut irrelevant für die Fragestellung. Wenn überhaupt, ist die gemeinsame Mietdauer relevant.
Im Übrigen sehe ich das wie @Hexerl:
Natürlich wird niemand von jetzt auf gleich auf die Straße gesetzt, aber man hat sicherlich auch keinen Anspruch darauf (höchstens ab einem gewissen - vermutlich ziemlich hohen - Alter), auf immer und ewig in einer Wohnung zu bleiben, und die mit 75 oder auch meinetwegen 76 qm deutlich überdimensioniert ist für eine einzelne Person.