Vollen Mietanteil bei Todesfall

Hallo, nun meine Frage ist folgende: in meiner Verwandschaft lebten ein Pärchen in einer Mietwohnung wobei beide als Hauptmieter geführt waren.Die Mietzeit läuft seit 1975 . Nun stirb ein Partner. Beide waren Rentner und erhielten Grundsicherung im Alter zu ihrer Rente.
Wohnungsgröße 75 qm- Kaltmiete incl. Betriebskosten 807,00 € zzgl. Heizung und Wassergeld.
Wird nun die Gesamte Miete Übernommen von der Grundsicherung ?? Mann kann doch eine Person nicht hängen lassen und sie zum Auszug Zwingen.
Hat jemand hier Erfahrung aus diesem Forum.
Bitte nur die es genau wissen und nicht sagen Google mal.
Danke im Voraus

Hi

Normalerweise stehen einem Single nur 50qm Wohnfläche zu (und aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das auch wirklich reicht - es wird aber schwieriger sein etwas zu finden)

Wobei dann auch von der jeweiligen Gemeinde abhängt, wie teuer eine Wohnung sein darf. Ist sie größer aber finanziell trotzdem im Rahmen wird das oft durchgewunken.

Bei älteren Menschen wird das auch etwas großzügiger gehandhabt - vor allem dann, wenn die Wohnung bereits seniorengerecht ist, also Umbaumaßnahmen vermieden werden.

Ich würde direkt aufs Amt marschieren und dort nachfragen, wobei >800€ Kaltmiete m.E. nicht übernommen werden - nichtmal in München

Und ich möchte irgendwie auch nicht, dass ich das mitfinanzieren muss :woman_shrugging:t3: jeder Bezugsberechtigte ist auch verantwortlich, die Kosten für die Solidargemeinschaft möglichst niedrig zu halten.

Gruß h

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'tschuldigung, wieviele Fälle gibt’s denn noch in deinem Bekannten-, Freunden- und Familienkreis?

Hallo,

die Frage hattest Du ja vor rd. zwei Wochen schon einmal gestellt. Was sind denn Deine Erkenntnisse aus der Lektüre des seinerzeit verlinkten Textes?

Wenn man es mal ganz extrem denkt: eine fünfköpfige Familie bewohnt auf Staatskosten eine Wohnung und vier Familienmitglieder kommen auf tragische Weise bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Es erscheint mir wenig plausibel und sinnvoll, dass der Überlebende auf ewig in der Wohnung bleiben kann bzw. diese weiterhin bezahlt bekommt.

Gruß
C.

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OK. Danke für die Antwort

Danke, das wäre dann auch die bessere Lösung

Das stimmt. Aber mitlerweile hat sich durch die energetischen Umbauten auch die Miete erhöht. Und diese Erhöhung trifft ab Mai in Kraft.

hat sich die Wohnfläche um 1 qm verringert, dafür die Mietdauer in 10 Tagen mal eben von 25 auf 49 Jahre fast verdoppelt, verstehe …

Bin ich hier die einzige, die sich vergackeiert fühlt?

Selbst wenn sich die Umstände ETWAS geändert haben, hättest du aus Respekt für die, die dir letztes Mal geantwortet haben, die angeblichen Änderungen dort im Thread aufführen können, anstatt ein neues Thema zu öffnen.

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Wer lesen kann ist echt im Vorteil. Es ging darum das die Wohnung seit 49 Jahren der jetzigen verstorbenen Frau gehörte. Und eine Gemeinsame Partnerschaft 25 existierte. Fertig .

Hallo,

und wer verständlich und stringent schreiben kann, ist auch im Vorteil.

Denn von einer Eigentumswohnung

war im UP von Deinen beiden Threads gestern

und vom 10. März

nirgendwo die Rede.

Und so gilt nunmal bei Tod eines Lebenspartners für eine Mietwohnung im Bürgergeldbezug § 22 Abs. 1 Satz 9 und 10 SGB 2:
„Verstirbt ein Mitglied der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft und waren die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung davor angemessen, ist die Senkung der Aufwendungen für die weiterhin bewohnte Unterkunft für die Dauer von mindestens zwölf Monaten nach dem Sterbemonat nicht zumutbar. Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.“

Ist also die real gezahlte Miete ungefähr gleich wie die zu erwartende Miete bei einem Umzug in eine kleinere Wohnung, dann wäre das unwirtschaftlich und die verbliebene Person bekommt auch über die 12-monatige Karenzzeit hinaus die gesamten Kosten der Wohnung ersetzt.

&tschüß

Wolfgang

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Und wer schreiben kann, erst recht! Ich kann nur das lesen, was du geschrieben hast:

Wenn die Wohnung der inzwischen verstorbenen Frau „gehörte“, ist die zweite Information absolut irrelevant für die Fragestellung. Wenn überhaupt, ist die gemeinsame Mietdauer relevant.

Im Übrigen sehe ich das wie @Hexerl:

Natürlich wird niemand von jetzt auf gleich auf die Straße gesetzt, aber man hat sicherlich auch keinen Anspruch darauf (höchstens ab einem gewissen - vermutlich ziemlich hohen - Alter), auf immer und ewig in einer Wohnung zu bleiben, und die mit 75 oder auch meinetwegen 76 qm deutlich überdimensioniert ist für eine einzelne Person.

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