ich bin Auszubildender im ersten Lehrjahr und werde nach 12 monatiger Arbeit kündigen.
Nun meine Frage:
Steht mir der volle Jahresurlaub von 26 Tagen zu, obwohl im zum 31. Juli kündige, oder wird das anteilig berechnet? Also 26/12 * 7 Monate.
Wenn jemand die Antwort evtl mit Gesetzesparagraphen weiß, wäre das klasse!
ich bin Auszubildender im ersten Lehrjahr und werde nach 12
monatiger Arbeit kündigen.
Nun meine Frage:
Steht mir der volle Jahresurlaub von 26 Tagen zu, obwohl im
zum 31. Juli kündige, oder wird das anteilig berechnet? Also
26/12 * 7 Monate.
Wenn jemand die Antwort evtl mit Gesetzesparagraphen weiß,
wäre das klasse!
Steht mir der volle Jahresurlaub von 26 Tagen zu, obwohl im
zum 31. Juli kündige, oder wird das anteilig berechnet? Also
26/12 * 7 Monate.
Hallo RedClown, Anspruch besteht auf den vollen gesetzlichen Urlaub (meist auch - wenn keine Zwölftelung stattfindet - auf den Urlaub der über das gesetzliche Minimum hinaus geht). Siehe link zum Bundesurlaubsgesetz von Markus §§ 4+5.
Wenn der Arbeitgeber dir den Urlaub aus dringenden betrieblichen Gründen nicht gewähren kann, dann wird er abgegolten (also bezahlt).