Hallo,
wenn sich jemand nach 20 Jahren durchgehender Tätigkeit arbeitslos meldet und wird in 3 Monaten 51 - hat er dann das 50. Lebensjahr vollendet ? Das Arbeitsamt meint nein, erst mit dem 51. Geburtstag hat man das 50. Lebensjahr vollendet und damit Anspruch auf nicht nur 12 Monate, sondern 15 Monate Arbeitslosengeld.
Wann hat man nun das 50. Lebensjahr vollendet - am 50, oder am 51. Geburtstag ???
Danke
Robina
Hallo,
das 50. Lebensjahr ist am Tag vor dem 50. Geburtstag beendet, denn dann fängt das 51. an.
Schau mal hier:
http://www.kvb.de/ebm/fachgruppe/HTML/Themen/Ohne_Qu…
Gruß
DribbelX
Ja, Danke, das sehe ich genau so.
Das Arbeitsamt behauptet aber, das 50. Lebensjahr sei erst mit dem 51. Geburtstag vollendet und gewährt daher nur 360 Tage Arbeitslosengeld statt 15 Monate. Kann man hier Einspruch erheben oder wie geht man da vor ?
Danke nochmal !
Hallo,
wenn vom AA der „fehlerhafte“ Bescheid über die nur 12 Monate kommt,
legt man schriftlich Widerspruch ein; am besten man begründet den Widerspruch mit Hinweisen auf entsprechenden Recherchen, welche man beifügt. Darauf achten, dass der Widerspruch innerhalb der Frist und nachweislich dem AA zugeht.
Schönen Abend noch.
Hallo,
bevor der Widerspruch bearbeitet wurde, sind die 12 Monate rum.
Besser ist es, sich einen persönlichen zeitnahen Termin geben zu lassen um den Bescheid zu überprüfen oder sich erläutern zu lassen.
Meist merken die dann, ob was verkehrt ist!
Das geht schneller!
Dann geht es immer noch mit einem Widerspruch
VG René
Jaja…das Arbeitsamt…wenn sie Geld sparen können,sind selbst die simpelsten Begründungen gut genug. Fakt ist,daß das 50.Lebensjahr mit dem 50.Geburtstag beendet ist. Am Einfachsten kann man dieses Prinzip überprüfen,wenn man mal an Kleinkinder/Säuglinge denkt. Wann feiert ein Kind seinen 1.Geburtstag ? Richtig,wenn es schon 1 Jahr auf der Welt ist,d.h. das 1.Lebensjahr vollendet hat. Folglich ist der 2.Geburtstag,wenn das Kind schon 2 Jahre auf der Welt ist usw. Dieses Prinzip setzt sich nach oben hin immer weiter fort,so man mit dem 50.Geburtstag schon 50 Lebensjahre vollendet hat. Ich würde Widerspruch einlegen und das wie oben begründen,wenn sie auf ihrer These beharren, das 50.Lebensjahr sei erst mit dem 51.Geburtstag beendet.
Danke für die vielen Hinweise,
Dem Einspruch wurde schon telefonisch stattgegeben, alles ok, es war ein „Formfehler“ !
Viele Grüße
Robina