Voller Unterhalt, trotz gemeinsamen Sogerecht ?

Hallo,

ich habe mich vor gut einem Jahr, vom Vater meiner Tochter (4) getrennt.
Da ich mir vor unserer Trennung schon klar war, das es nur darum geht, dem Kind so wenig wie möglich, Leid damit zu zufügen.
Da mir ja bewusst war, das sie sehr an Ihrem Vater hängt, und er ebenso.

Nun war es so, das wir damals ein Haus 10km voneinander entfernt ausgebaut haben, das ich in einer Nacht, erstmal die wichtigen Sachen hingeschafft habe.
Am Morgen habe ich nur meinen Sohn geholt und erst dann Bescheid gegeben habe, das ich erstmal im Haus bleibe, und mich am Abend bei Sally ( Tochter ) melde.

Ein paar Wochen, wollte Sie auch nicht, bei mir bleiben, das hatte sich dann später aber gelegt.
Inzwischen ist sie 3,5 Tage bei Ihrem Vater und 3,5 Tage bei mir, und kommt sehr gut damit zurecht, und ist auch nicht unbedingt Zwingend für sie, aus dem Grund das wir, uns einig sind immer Bescheid geben wenn wir den Eindruck haben die kl. hat Sehnsucht.

Da wir uns über den Unterhalt auch einig waren,indem er die Sachkosten trägt, haben wir uns darauf geeinigt das er die Hälfte des Betrages auszahlt.

Mir ist nur aufgefallen, das mir der volle Unterhalt vom Arbeitsamt angerechnet wird.
( Arbeitslosengeld 2 )
Das Arbeitsamt wollte auch nie, ein evtl. Beschluss noch einen Nachweis darüber sehen, sie haben nur nachgefragt ob ich Unterhalt bekomme.

Darauf hin wollte ich jetzt,bevor ich auf Arbeitsamt gehe einen Bescheid darüber das wir das gemeinsame Sorgerecht haben, um es auch erklären zu können das wir auch gemeinsam die Erziehung übernehmen indem das Kind eine Hälfte der Woche beim Vater und die andere Hälfte bei mir lebt.
Und so auch nicht den vollen Unterhalt vom Vater Verlagen kann.

Da mir am Standesamt gesagt wurde, das für eine gemeinsame Sorgerecht erstmal eine Vaterschaft anerkannt werden muß, werden wir alles morgen am Jugendamt nachholen.
Ich denke, das wir nach der Geburt einfach nicht die Gedanken gemacht haben, da ich auch eine Hausgeburt hatte, musste ich am Standesamt das Kind nur anmelden wo nicht nach dem Vater gefragt wurde.

Nun hoffe ich, das meine Lage von mir ausreichend beschrieben wurden ist, das ich zu meiner eigentlicher Frage komme.

Kann mir vom Arbeitsamt der volle Unterhaltsbetrag angerechnet werden, indem ich Vorlege das wir uns gemeinsam um das Kind kümmern ??

Oder Brauch man einen rechtlichen Unterhaltsbeschluss, was bedeuten würde, das es Rechtlich zu klären wäre wie viel Unterhalt gezahlt wird.

Hallo Shaila 123,

also wegen dem Unterhalt kann ich leider nicht weiter helfen. Ob eine Vaterschaft anerkannt wurde oder nicht ist auf alle Fälle im Geburtenregister des Geburtsstandesamt Ihrer Tochter vermerkt. Wenn Sie sich nicht sicher sind ob eine Vaterschaftsanerkennung stattgefunden hat, einfach mal dort nachfragen. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet gewesen sein, dann ist ja automatisch Ihr damaliger Ehemann als Vater eingetragen.

Eine Sorgerechtserklärung können Sie (zumindest in Hessen) beim Jugendamt Ihres Kreises abgeben. Sollte keine Vaterschaftsanerkennung gemacht worden sein, dann können Sie, wenn beide es wollen, dies auch dort tun. Hat den Vorteil, das es dort kostenlos ist :wink:

Gruß Ch. Schönstein

hallo, ich kann mir nicht vorstellen, dass du freiwillig auf den dir zustehenden unterhalt verzichten kannst. das amt kann darauf pochen, da du verpflichtet bist, alle einnahmen, die dir zustehen zu nutzen. ohne anwalt wirds schwierig…

Hallo, tut mir leid, da weiß ich nicht Bescheid.renate Claus

Hallo Shaila 123,

in deinem Fall ist es das Beste, du (besser noch alle beide)gehst zum Jugendamt, damit die euch bestätigen können, daß ihr euch alle Kosten für das Kind teilt. Du somit auch nur den hälftigen Unterhaltsbeitrag vom Vater erhälst.
Wenn sich das Arbeitsamt nicht damit zufrieden gibt, müßt ihr wohl oder übel beim Familiengericht einen Titel erwirken.

Ich drück euch die Daumen

DDWAE