Bitte eine Nachfrage zu der verständlichen Antwort
Hallo liebe Leser und Schreiber,
X liest sehr gern hier in diesem Forum, findet dass sehr hilfreich in vielen Lebenslagen.
Das was geschrieben wurde hat X noch nicht gewusst. nun interessiert es brennend, ob das auch gilt wenn man direkt (oder 1 Monat später) im Anschluss an die Kündigung ein neues BV mit „eigenem“ Urlaubsanspruch hat?
Für die Transparenz ein Beispiel.
MA mit 24 AT Urlaub ist befristet bis 31.08. beschäftigt (wenn X es richtig gelernt hat, statt 16 Tg volle 20 Tg Urlaubsanspruch); nimmt dann neues BV zum 01.09. auf wieder mit 24 AT Urlaubsanspruch und erhält von neuem AG anteiligen Urlaub von 8 Tg
Also hätte er dann 28 Tg?
Vielen Dank, auch allen die immer ihr Wissen den (meist) stillen Lesern zur Verfügung stellen
PS X beschäftigt sich auch mit der Frage wenn im geschildertem Bsp. bereits 16 Tg. Urlaub genommen sind, werden dann noch 4 Tg abgegolten?
Ein schönes Wochenende
theodor