Voller Urlaubsanspruch ?

Hallo,

ich hab eine Frage zum Urlaubsanspruch als Arbeitnehmer.
Nach dem Studium hab ich im März meine Tätigkeit bei einer Firma aufgenommen. Nun frage ich mich ob ich nach den 6 Monaten arbeiten Anspruch auf den kompletten Urlaub habe wie im Vertrag ausgemacht?

Einfaches Beispiel:
Ich habe 12 Urlaubstage im Jahr und habe im März mit der Beschäftigung begonnen. Habe ich nach Wartezeit von 6 Monaten nun anrecht auf die vollen 12 Tage oder habe ich nur 10 Tage, weil mir 2 Monate fehlen?

tut mir Leid, dazu kann ich nichts sagen - ich bin kein Arbeitsrechtler.

Mit schwungvollen Grüßen

Uwe Natterer

Hallo, Du hast nach der Wartezeit Anspruch für die Monate die Du gearbeitet hast, also immer anteilig. Ich hoffe die 12 Tage im Jahr waren nur ein Rechenbeispiel, denn der gesetzliche Jahresurlaub im Jahr beträgt 20 Arbeitstage.
LG

Hallo,
üblicherweise sind in allen Tarifverträgen Urlaubszeiten so geregelz, dass diese entsprechend der Beschäftigungsdauer gewährt werden. Man bekommt ja Urlaub als Erholung nach geleisteter Arbeit.

sorry, aber ich kümmere mich um die Arbeitssicherheit (Arbeitsschutz) nicht um Arbeitsrecht.

das kannst Du am Besten mit einem Gewerkschaftssekretär besprechen wende dich an eine Geschaftsstelle in deiner Nähe

Hallo,
Nicht mein Gebiet.
Gruß atsch

Als erstes gibt es mal ein Bundesurlaubsgesetz.
In diesem wird ein Mindesturlaub von 20 Tagen (Arbeit Mo-Fr) bzw. 24 Tagen (Mo-Sa)
gesetzlich vorgegeben.
Dieser steht einem zu, wenn man mind.6Monate gearbeitet hat, ansonsten je vollem gearbeitetem Monat 1/12.
Warum Ihr Jahresurlaub nur 12 Tage sein soll, erschließt sich mir jetzt nicht aus Ihrer Schilderung (Minijob?).
Da Ihre Regelung nicht dem Üblichen entspricht, gehe ich nicht davon aus, dass Ihnen 12Tage analog der gesetzlichen Regelung zustehen, sondern nur die 10 Tage.

Ich hoffe geholfen zu haben.
MfG
Susanne Schmidt

Bist du teilzeitbeschäftigt? Wegen nur 12 Tagen Jahresurlaub?
Also du hast einen Jahresurlaub von 12 Tagen. Da du aber erst ab März mit deiner Arbeitsaufnahme begonnen hast bekommst du logischerweise auch nur den anteiligen Jahresurlaub (von März bis Dezember) von 10 Tagen. Diejenigen die im Januar begonnen haben bekommen schließlich auch nicht mehr als 12 Tage. Aber du kannst jetzt deine kompletten Urlaubstage (1o) auf einmal nehmen, obwohl das Jahr noch nicht vorbei ist.
Wenn du krank wirst verfällt dein Urlaubsanspruch nicht.
Ich hoffe ich konnte dir helfen
Gruß
Sabine

Hallo lavatarx,

wenn das vertraglich so vereinbart wurde, dann ist der komplette Jahresurlaub fällig. Für den anderen Fall kann ich keine rechtliche Auskunft geben, da ich kein Arbeitsrechtler bin

Gruß Joachim

Verehrter lavartarx,
hier kann ich nicht weiterhelfen, da der genaue Vertragstext mir nicht bekannt ist und ich auch nicht weiß, wieso zwei Monate fehlen?!
Mit freundlichem Gruß!
H. Posny

Hallo, arbeitest Du in USA oder Japan? 12 Tage Urlaub im Jahr sin ja wohl ein Scherz. (such mal im Internet nach einigen Gesetzen über Urlaub. z.B. im BGB oder im Betr. Verfassungsgesetz) Zu der anderen Frage müsste ich wissen was euch branchenspezifisch zusteht. Frag doch mal Deiner zuständigen Gewerkschaft nach. Die helfen gerne.
Mf Glück Auf
Heinz