Volles Gehalt beim Auflösungvertrag?

Hallo zusammen,

bin seit geraumer Zeit krankgeschrieben und beziehe Krankengeld.

Habe mich nun mit meinem AG auf einen Auflösungsvertrag verständigt, der besagt, dass das Arbeitsverhältnis am 31.12.11 endet.

Mit dem Hausarzt ist auch alles soweit besprochen, dass ich keine Sperre bekommen kann (Kündigung mit ärztlichen Attest).

Nun habe ich einige Fragen, die mir jetzt erst einfallen:

  1. Bekomme ich jetzt nochmal volles Gehalt (November/ Dezember)?
    Wenn ja, muss ich meine Krankenkasse unterrichten oder geschiet dies automatisch?
    Bekomme ich Januar -sollte ich immer noch krankgeschrieben sein- weiter/ wieder Krankengeld oder gibt’s dabei irgendwelche Probleme?

  2. Muss ich das Arbeitsamt davon unterrichten (3 Tage-Regelung), wenn ich den Auflösungsvertrag unterzeichnet habe oder brauch ich das nicht bzw. langt die Arbeitslosmeldung am ersten Tag der Gesundschreibung (hier frühestens 01.01.12 bzw. nächster Werktag), wenn ich sowieso die ganzen Unterlagen zur Arbeitslosmeldung (u.a. ärztliches Attest) erhalte?

Schon mal vielen Dank für die Antworten!
Mikke