Hi!
Kennt einer von euch folgendes Urteil?
AZ: 9 Ca 6028/98
Es besagt, daß AN auch in der Einarbeitungszeit ein Recht auf ihr volles Gehalt haben. Nachzulesen unter http://www.web55065.de/recht.html#arbeit. Weiß jemand, ob es Ausnahmen gibt?
Gruß
Marcus