Volles Gehalt während der Einarbeitung

Hi!

Kennt einer von euch folgendes Urteil?
AZ: 9 Ca 6028/98

Es besagt, daß AN auch in der Einarbeitungszeit ein Recht auf ihr volles Gehalt haben. Nachzulesen unter http://www.web55065.de/recht.html#arbeit. Weiß jemand, ob es Ausnahmen gibt?

Gruß

Marcus

Auch Hi,

auch wenn ich nicht die geringste Erfahrung mit den entsprechenden § § § § § habe, probier es aus, poche auf volles Gehalt, da wirst Du sicherlich nicht die geringste Aussicht haben, Deine Probezeit zu überstehen.
Lies mal bei Hartz nach, was die dort vorhaben, widerspricht dann doch jeder Rechtsprechung, oder?

Gruss

Gerd

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Hallo.

Kennt einer von euch folgendes Urteil?
AZ: 9 Ca 6028/98

Ich gebe immer gerne zu bedenken: Gerichtsurteile - insbesondere niedriger Instanzen - behandlen nur Einzelfälle. Man sollte sich hüten, zu pauschalisieren. Ebenso entscheidet gerade in erster Instanz der eine Richter so und der nächste gleich andersherum. Hier wird zudem von einer „mehrwöchigen Einarbeitungszeit“ und dem Gehalt in Abhängigkeit zur „Produktivität“ gesprochen. Sicher wird es auch - bezogen auf diese pauschale Aussage - Ausnahmen geben. Desweiteren, was heißt „volles Gehalt“? Vielleicht schilderst Du lieber den Sachverhalt einmal ausführlicher? Ansonsten, wenn Du dich auf das Urteil stürzen willst, fordere den Volltext beim ArbG Frankfurt an und schaue, ob es auf Deinen Fall passt.

Gruß,
LeoLo

Nachtrag: Volles Gehalt während der Einarbeitung
Nicht, daß der Eindruck entsteht ich wollte für geringe Leistung volles Gehalt: Meine „Einarbeitungszeit“ dauert mittlerweile 1,5 Jahre, lt. Arbeitsvertrag ist eine max. Dauer von 1 J zulässig. Ich sammele nur Ideen für eine evtl. Klage.

Gruß

Marcus

Hallo Marcus,

Weiß jemand, ob es Ausnahmen gibt?

ich habe seinerzeit meienn aktuellen Arbeitvertrag mit einer gut 5%igen Kürzung des Gehalts in einer Probezeit von 3 Monaten abgeschlossen. Mehr hätte ich allerdings nicht akzeptiert.

Gruß, Karin

Hallo Marcus,

so hart es auch klingen mag, aber es Realität: Such lieber einen anderen Arbeitsplatz und lass die Klage. Damit versaust du mit Sicherheit deine weitere Berufsbiografie.

Gruß
Otto

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