Vollfinanzierung Hauskauf - Abtreteung der Mieteinkünfte

Hallo,

angenommen jemand will sich ein Einfamilienhaus vollfinanzieren lassen.

Nun meint der Kreditvermittler das nur Einkünfte des Ehemannes angerechnet werden könnten, da Ehefrau´s Job1 Geringverdienst (450€) und Job2 befristet ist.

Da das aber für die Bank nicht ganz ausreichen würde, meinte der Vermittler man könne ja den ersten Stock vermieten.
Was theoretisch gehen würde, wenn man im Eingangsbereich eine Tür und im ersten Stock noch ein zusätzliches Dachfenster einbauen würde.
Das will aber das Ehepaar nicht!

Laut Aussage des Vermittlers, sollte man bei der Bank Mieteinnahmen angeben um die Finanzierung zu erhalten.
Auf Nachfrage bei dem Vermittler, wurde dem Ehemann mitgeteilt er brauche keinen Mietvertrag der Bank vorlegen, solange er die Rate bezahlen könne. Was er ja ohne Probleme kann.

Jetzt soll das Ehepaar den Kreditvertrag unterschreiben, aber da steht ein Punkt, den beide stitzig macht:

2.7 Abtretung der Mieteinkünfte sowie blanko unterzeichnete Mietabtretungsanzeige (Formulare erhalten Sie ggf. von der Bank)

Jetzt hat das Ehepaar allerdings im internet einen Bericht über diese Bank gelesen:
Das diese Bank einen Kunden wegen Betruges angezeigt hat, da der Käufer ein Mehrfamilienhaus finanziert hat, mit der Begründung er würde das Haus komplett vermieten und die Mieteinnahmen zur Darlehensrückzahlung verwenden.
Da aber die Mieteinnahmen ausblieben, konnte er auch der Bank nicht zurück zahlen.

Bei dem Ehepaar ist es aber so, sie können aus eigene Mitteln das Darlehen bezahlen, auch wenn die Bank die Einkünfte der Ehefrau nicht offiziell einrechnet, was das Ehepaar auch versteht.

  • Ist es nun sinnvoll diesen Vertrag mit dieser Klausel zu unterschreiben?
  • Kann die Bank so eine Abtreteung verlangen?
  • Natürlich bestünde die Möglichkeit, das man sagt z.B. Ehemann macht einen Mietvertrag auf seinen Bruder, überweise im das Geld er dem Ehemann wieder zurück als Miete und dann weiter zur Bank. Was aber natürlich mit unnötiger Arbeit bzw. Kosten für Ehepaar verbunden wäre, da Ehepaar ja die „Mieteinnahmen“ versteuern müsste.

Kurz zusammengefasst:
Dreht sich das Ehepaar mit solch einem Vertrag einen Strick, oder kann die Bank nichts, solange Ehepaar seinen Verpflichtungen - Rückzahlung des Darlehens nachkommt?

Vielen dank im vorraus

Mfg
der fiktive Ehegatte

Hallo,

nach diesem Text sollte man den Vermittler sofort wechseln.
Außerdem die Bank auf die Aussagen des Vermittlers hinweisen.
Wenn schriftliche Unterlagen vorhanden sind, auch diese der Bank zur Verfügung stellen.

Hallo,

angenommen jemand will sich ein Einfamilienhaus
vollfinanzieren lassen.

Nun meint der Kreditvermittler das nur Einkünfte des Ehemannes
angerechnet werden könnten, da Ehefrau´s Job1 Geringverdienst
(450€) und Job2 befristet ist.

Da das aber für die Bank nicht ganz ausreichen würde, meinte
der Vermittler man könne ja den ersten Stock vermieten.
Was theoretisch gehen würde, wenn man im Eingangsbereich eine
Tür und im ersten Stock noch ein zusätzliches Dachfenster
einbauen würde.
Das will aber das Ehepaar nicht!

Laut Aussage des Vermittlers, sollte man bei der Bank
Mieteinnahmen angeben um die Finanzierung zu erhalten.

Also Aufforderung zum Erschleichen einer Finanzierung.
Sowas nennt man auch Betrug!

Auf Nachfrage bei dem Vermittler, wurde dem Ehemann mitgeteilt
er brauche keinen Mietvertrag der Bank vorlegen, solange er
die Rate bezahlen könne. Was er ja ohne Probleme kann.

Falsch: Alle Einkünfte müssen bei einem Darlehensantrag vorgelegt und auch bewiesen werden.

Jetzt soll das Ehepaar den Kreditvertrag unterschreiben, aber
da steht ein Punkt, den beide stitzig macht:

2.7 Abtretung der Mieteinkünfte sowie blanko unterzeichnete
Mietabtretungsanzeige (Formulare erhalten Sie ggf. von der
Bank)

Siehe Anfangstext von mir.

Jetzt hat das Ehepaar allerdings im internet einen Bericht
über diese Bank gelesen:
Das diese Bank einen Kunden wegen Betruges angezeigt hat, da
der Käufer ein Mehrfamilienhaus finanziert hat, mit der
Begründung er würde das Haus komplett vermieten und die
Mieteinnahmen zur Darlehensrückzahlung verwenden.
Da aber die Mieteinnahmen ausblieben, konnte er auch der Bank
nicht zurück zahlen.

Aus diesem Grund sicherlich nicht.
Nur bei fehlerhaften Angaben im Darlehensvertrag wird dies erfolgen.

Bei dem Ehepaar ist es aber so, sie können aus eigene Mitteln
das Darlehen bezahlen, auch wenn die Bank die Einkünfte der
Ehefrau nicht offiziell einrechnet, was das Ehepaar auch
versteht.

Wenn dies möglich ist, warum sollte man sich dann auf fehlerhafte Angaben im Darlehensantrag (Mieteinnahmen) überhaupt einlassen ?

  • Ist es nun sinnvoll diesen Vertrag mit dieser Klausel zu
    unterschreiben?

Nein, siehe oben.
Auf keinen Fall diesen Darlehensantrag/Vertrag in dieser Form unterschreiben.

  • Kann die Bank so eine Abtreteung verlangen?
  • Natürlich bestünde die Möglichkeit, das man sagt z.B.
    Ehemann macht einen Mietvertrag auf seinen Bruder, überweise
    im das Geld er dem Ehemann wieder zurück als Miete und dann
    weiter zur Bank. Was aber natürlich mit unnötiger Arbeit bzw.
    Kosten für Ehepaar verbunden wäre, da Ehepaar ja die
    „Mieteinnahmen“ versteuern müsste.

Warum immer weitere Ausflüchte ?
Entweder man hat die erforderlichen Mittel und kann entsprechend der Einkünfte, Belastungen, Eigenkapital und Schulden einen Darlehensantrag stellen,
oder man lässt die Finger davon .

Kurz zusammengefasst:
Dreht sich das Ehepaar mit solch einem Vertrag einen Strick,
oder kann die Bank nichts, solange Ehepaar seinen
Verpflichtungen - Rückzahlung des Darlehens nachkommt?

Vielen dank im vorraus

Mfg
der fiktive Ehegatte

Habe ich alles schon im Text beantwortet.

Gruß Merger

Hallo,

in diesem Fall möchte das Ehepaar etwas kaufen, das es sich nicht leisten kann und der Kreditvermittler schielt ausschließlich auf seine Provision.

Wie Merger schon geschrieben hat: Ein Rezept für eine Katastrophe.

Gruß,
Steve

Hallo,

Nun meint der Kreditvermittler das nur Einkünfte des Ehemannes angerechnet werden könnten, da Ehefrau´s Job1 Geringverdienst (450€) und Job2 befristet ist.

Wenn Job1 von Dauer ist, wird das Einkommen bei der Bonitätsprüfugn auch berücksichtigt.

Das will aber das Ehepaar nicht!

Dann darf man auch keine Mieteinnahmen bei der Bank angeben.

Auf Nachfrage bei dem Vermittler, wurde dem Ehemann mitgeteilt er brauche keinen Mietvertrag der Bank vorlegen, solange er die Rate bezahlen könne.

Das ist gefährlich. Das kann gutgehen, aber es kann genausogut schief gehen.

  • Ist es nun sinnvoll diesen Vertrag mit dieser Klausel zu unterschreiben?

Nein, es ist gefährlich, weil man der Bank einen Kündigungsgrund liefert (Falsche Angaben bei Antragsstellung).

  • Kann die Bank so eine Abtreteung verlangen?

ja.

Dreht sich das Ehepaar mit solch einem Vertrag einen Strick,

Evt. ja.

oder kann die Bank nichts, solange Ehepaar seinen Verpflichtungen - Rückzahlung des Darlehens nachkommt?

Wenn die Kreditnehmer bei Antragstellung falsche Angaben macht, kann die Bank das Darlehen fällig stellen und den Vertrag kündigen. Unabhägug davon, ob die Raten gezahlt werden oder nicht. Wohlgemerkt: Die Bank kann, sie muß nicht. Ob sie es tut, kann man natürlich nicht vorhersehen.

Vielen dank im vorraus

Büdde, büdde

Nordlicht

Hallo,

mit falschen Angaben eine Finanzierung zu erschleichen - gerade wenn es eine Vollfinanzierung sein soll, also die Sache ohnehin schon sehr eng ist - wäre so ungefähr das Dümmste was man machen kann. Denn wenn die Bank es heraus bekommt, kann sie den Kreditvertrag außerordentlich kündigen, und das Darlehen in gesamter Höhe sofort fällig stellen.

In so einer Situation dann von jetzt auf gleich einen neuen Kreditgeber zu finden; viel Spaß!

So viel Schlaftabletten kann man gar nicht nehmen, um mit so einer Situation auch nur eine Nacht ruhig schlafen zu können (jedenfalls wenn man ansonsten ein braver, rechtstreuer Bürger ist).

BTW: Man sollte sich immer fragen, warum man es bislang nicht geschafft hat, das nötige Eigenkapital anzusparen, wenn man in Richtung Vollfinanzierung denkt. Und dann sollte man sich ganz ehrlich die Frage stellen, wie man es künftig mit eigener Immobilie, die noch auszustatten ist, … ,schaffen will neben der Rate auch noch das Ansparen der Reserve zu schaffen, die man so als Immobilieneigentümer braucht, um im Falle des Falles all die Dinge jetzt und sofort vollständig und alleine zu bezahlen, die sonst ein Vermieter übernehmen müsste (undichtes Dach, nasser Keller, ausgefallene Heizung, …). Und dann sollte man sich normalerweise ganz schnell von der Idee verabschieden.

Gruß vom Wiz