Volljährig, Drogenmissbrauch, Mithaftung der Elter

Guten Tag,
mein Sohn ist gerade 18 Jahre alt geworden und bewohnt bei mir im Haus die Dachgeschosswohnung. Er kifft.
1.) In wie weit kann ich als Mutter in diesem Fall strafrechtlich Belangt werden, trotz Volljährigkeit meines Sohnes und eigener Haushaltsführung im Elternhaus.
2.) Ich lebe mit einem Mann zusammen, der vor jahren mehrfach Straffällig geworden ist, u.a. auch mit einem Drogendelikt. Seit mehr als 6 Jahren lebt er ein normales straffreies Leben. Kann er aufgrund des alten Drogendeliktes trotzdem für die kifferei meines Sohnes mit belangt werden ? Da er mit mir/uns im Hause lebt? Er hat wie gesagt seit Jahren nichts mehr mit seinem ehemaligen Leben zu tun und tolleriert das Kiffen meines Sohnes in keiner Weise, befürchtet aber , das er auf Grund der Tatsache, das er hierfür entsprechend vorverurteilt ist trotzdem mit herangezogen werden könnte.

Wer kann mir dazu eine Auskunft geben oder kennt sich in der Rechtslage aus.
Vielen Dank für die Mühe

Hallo Hanne,
bitte entschuldige das ich erst heute antworte, aber ich war einige Tage mit meiner Freundin in Urlaub.

Meine Antwort:

Jeder Bürger ist verpflichtet die Polizei zu informieren, wenn man über eine Straftat kenntnis hat.

Wenn Du also tollerierst das Dein Sohn in Deinem Herrschaftsbereich Drogen konsumiert machst Du Dich mit strafbar wenn Du dies nicht zur Anzeige bringst.

Hast Du es schon einmal mit einer Drogenberatung versucht?

Hier eine Tel.-Nr.: (0 24 21) - 10 00 1 Frau Inge Haymann!

Gegebenenfalls wird sie Dir weitere Ansprechpartner empfehlen.

Würde mich freuen wenn ich Dir geholfen habe.

M.f.G.

h.j.g.