Volljährig, keine Ausbildung,trotzdem Unterhalt?

Muß ein V. Unterhalt an seinen volljährigen Sohn zahlen, wenn dieser weder eine Ausbildung macht- noch einer Arbeit nachgeht? Zu Hause wohnt S. nicht mehr.
Und kann das Jugendamt den V. bzgl. Unterhalt in Verzug setzen?

Howdy Sandmann,

dieser weder eine Ausbildung macht- noch einer Arbeit
nachgeht? Zu Hause wohnt S. nicht mehr.

verweigert der Sohnemann eine Ausbildung/Arbeit oder findet er nur einfach keine?

Wie in

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_wa

zu lesen, ist „unterhaltsberechtigt nur der, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten“. Ob der Sohn in diesem Sinne ausserstande ist, kann man von den genannten Fakten nicht ableiten. Dazu müsstest du ein wenig mehr Informationen preisgeben.

Gruss
norsemanna

Hallo norsemanna

so weit ich weiß will der S. wohl keine Ausbildung machen!
und Arbeit hat er wohl seit Feb nicht wirklich gesucht.

Macht das etwa nen Unterschied?

Macht das etwa nen Unterschied?

Ja, sicher. Der S. sollte ja im Streitfall Nachweise erbringen können, wie sehr er sich vergeblich um eine Arbeit oder eine Ausbildung bemüht hat.

Howdy,

Macht das etwa nen Unterschied?

Ja, sicher.

yep, siehe z.B. auch
http://www.news.de/gesellschaft/758022844/mutti-muss…
wobei hier von einem nicht behinderten Kind ausgegangen wird.

Ansonsten gibt Tante Guugle auch viel Auskunft
http://lmgtfy.com/?q=sohn+verweigert+ausbildung+kein…

Gruss
norsemanna

Das würde ja bedeuten, daß dieser S. ohne jeglichen Nachweis nichts einklagen koennte. und mit nem J.A wäre das ja dann wohl auch so- oder! Also wenn die nem V. quasi mit verzug drohen würden?!

Howdy,

Das würde ja bedeuten, daß dieser S. ohne jeglichen Nachweis
nichts einklagen koennte. und mit nem J.A wäre das ja dann
wohl auch so- oder! Also wenn die nem V. quasi mit verzug
drohen würden?!

dann wäre es in diesem fiktiven Fall an der Zeit, einen richtigen Anwalt mit der Antwort an das JA zu beauftragen.

Gruss
norsemanna

Wenn keine gesundheitlichen Gründe für das Verweigern vorliegen, dann hat der Sohn den „Unterhalt verwirkt“!

DasJ- oder sonst ein Amt wird dann versuchen, bei dir gezahlte Leistungen zu holen, aber mit dem Hinweis auf das Verwirken kommst du aus der Nummer raus.

Gut ist dann, wenn du eine Liste geführt hast, auf der steht, was er schon Alles verweigert hat.

Naja, so weit ich weiß muß der V. ja erstmal Auskunft geben was er so verdient. Und er hat auch noch 2 minderjährige zu Hause.
Erstellt dann nicht erst ein Amt eine Urkunde-oder auch nicht?
Denke das aber nur das Familien-G. das mit nem Urteil machen kann.