Volljährig mit 18 oder 21 Jahren?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema „Volljährigkeit“. Es ist ja bekannt, dass man mit 18 Jahren volljährig wird. Nun aber meine Frage: Was haltet ihr davon? Ist es besser mit 18 oder 21 Jahren erwachsen zu werden? Wie sieht es mit dem geistigen Alter von 17 oder 18 jährigen aus? Sind sie schon „erwachsen“? Ich glaube eigentlich nicht, aber ich bin gespannt, was ihr davon haltet. Wäre es für den Gesetzgeber einfach möglich das Alter für die Volljährigkeit wieder auf 21 zu setzen?

Vielen Dank im Voraus für eure Meinung.
HerSchu

Hallo,
Zuerst etwas Einführung:
Die Volljährigkeit wurde am 17.02.1875 von 25 auf 21 und am 01.01.1975 von 21 auf 18 Jahren herabgesetzt.

Im Moment kann ich die Frage nicht zufriedenstellend beantworten, da ich wenig mit Menschen in diesem Alter zu tun habe. Dennoch könnte ich mir vorstellen, dass es auch in diesem Alter vernünftige und unvernünftige menschen gibt, die sich der Konsequenzen ihrer Handlungen noch nicht bewusst sind. Viele leben auch noch zu Hause bei den Eltern. Hiebei denke ich an unsere ausländischen Mitbürger. Ich glaube die Eltern schicken die nicht so früh in die eigene Freiheit, wie es bei uns Deutschen ist. Kann mich aber auch irren.

Mit der Volljährigkeit wird z.B auch das Arbeitsrecht verändert, die Jugendlichen sind noch geschützt.

Ob eine Heraufsetzung auf 21 in unserer heutigen Zeit möglich ist halte ich für unwahrscheinlich, eher eine Herabsetzung auf 17 oder Jahren sehe ich machbar.

Hallo HerSchu,

mit 18 volljährig zu sein oder wirklich erwachsen zu sein, sind für mich aus meiner beruflichen, wie auch privaten Erfahrung (Mutter von einem 25-jährigen Sohn und einer 18-jährigen Tochter)zwei ganz verschiedene Paar Stiefel.
Im strafrechtlichen und pädagogischen Sinne werden junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren als Heranwachsende betrachtet. Aus diesem Grund finden Strafverfahren für diese Altersgruppe vor dem Jugendgericht statt und werden - sofern Reifungsdefizite erkennbar sind - nach dem Jugendgerichtsgesetz geahndet.Allein schon aus dieser Tatsache heraus lässt sich ableiten, dass dem Gesetzgeber durchaus bewusst war, welche Merkmale diese Personengruppe auszeichnet, die er 1975 erstmals mit 18 Jahren volljährig werden ließ (da habe ich übrigens als erster Jahrgang dazugehört und war mächtig stolz drauf - aber halt nicht erwachsen…)
Natürlich könnte ein erlassenes Gesetz auch wieder rückgängig gemacht werden und zwar über den ganz normalen Vorgang der Gesetzgebung. Aber das halte ich für ausgeschlossen. Es hat noch nie funktioniert, eingeräumte Rechte wieder zu beschneiden.

Viele Grüße
Renny

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort. Du schreibst, dass 1975 die Grenze auf 18 herab gesetzt wurde. Weißt du wer dafür Verantwortlich war (z.B. Jugendamt)?

Vielen Dank schon mal im Voraus und viele Grüße
HerSchu