Volljährige Person, Vater Sorgerecht entziehen?

Liebe Experten,

ist es möglich eine Entziehung des Sorgerechts als Volljährige Person(22 Jahre) erwirken? Ich habe zu meinem leiblichen Vater seit 18 Jahren keinen Kontakt und noch nie Unterhalt erhalten. Er hat nach seiner Scheidung von meiner Mutter so gut wie er war, nicht auf sein Sorgerecht verzichtet(Ironie). Ich habe leider, vor allem in Ämterangelegenheiten, in letzter Zeit viele Probleme gehabt. Unter welchen Bedingungen lässt sich eine Entziehung erwirken? Welche Schritte müssen eingeleitet werden? Ich bitte an dieser Stelle auch auf Heilsbotschaften im Sinne von „versöhnt euch doch; sprecht miteinander etc.“ zu verzichten. Ich danke allerherzlichst im voraus für Hilfe in diesem Punkt.

Quatsch, wenn du erwachsen bist, geht es nicht mehr ums Sorgerecht - du kannst machen, was du willst.
grüße

Herzlichen Dank für die zügige Antwort. Ich mache, was ich will und trage gleichermaßen die volle Verantwortung dafür :smile: Das Problem ist ein einfaches: bei BaföG-Anträgen verzögert sich meine Antragsstellung, weil mein leiblicher Vater sein Einkommen angeben muss. Jeder Antrag birgt für mich ein Risiko. Vermutlich habe ich mich unklar ausgedrückt. Mit der Entziehung der Sorgepflicht, soll gleichzeitig auch die Unterhaltspflichtig genommen werden. Das ist mein Hauptanliegen. Zurzeit sind die einzigen Unterhaltszahlungen „Stress“ :smile:

o.k., das verstehe ich, vielleicht geht es nur mit Anwalt ? Zumindest mal mit einer Beratung?
Kann dein Vater nicht Unterhalt zahlen oder will er nicht ? Doch wie dem auch sei, mir scheint, ohne Fachmann geht es nicht.
Wünsch dir alles Gute, Ch.

Hallo,

er hat sowieso kein Sorgerecht mehr, weil Du volljährig bist und für Dich selber sorgst. Als späte Rache ist das Sorgerecht ohnehin ungeeignet.

Sorry, dass ich Dir keine andere Auskunft geben kann.

L G D e n n i s .

Hallo,

nur damit ich das richtig verstehe: Du bist 22 und möchtest, dass Deinem Vater das Sorgerecht für Dich entzogen wird?

Wenn dem so ist kann ich Dir sagen: Seit Du 18 bist, hat niemand mehr ein Sorgerecht für Dich. Mit 18 bist Du volljährig, ab dann haben Deine Eltern nix mehr zu melden, also auch Dein Vater nicht.

Sollte doch noch jemand für Dich ein Sorgerecht haben, würde das bedeuten, dass Du unter Vormundschaft stehst. Die Frage wäre dann, warum das so ist.

Liebe Grüße

Micha

Liebe Michaela,

entschuldige. Ich bin in juristisch nicht bewandert. Mit Sorgerecht war Unterhaltspflicht gemeint. Eine Formalität, die mir jedes halbe Jahr bange macht. Da mein leiblicher Vater nicht auf sein Sorgerecht und damit seine Unterhatspflicht verzichtet hat, muss sein Einkommen im BAföG-Antrag verrechnet werden.

Hi,

Sorgerecht und Unterhaltspflicht haben nichts miteiander zu tun. Dein Unterhaltsanspruch gegen Deinen Vater bleibt auch bestehen, wenn Du 18 geworden bist. Auch Väter, die kein Sorgerecht ihren Kindern gegenüber haben, müssen Unterhalt zahlen.

Das Einkommen Deines Vaters wird so oder so angerechnet beim BAföG. Ich nehme mal an, Dein Vater redet sich raus, er verdiene nicht genug, um Unterhalt zu zahlen. In dem Fall das Gegenteil zu beweisen dürfte schwierig sein. Und solange Du studierst, bleibt er unterhaltspflichtig Dir gegenüber - kannst Du Dir natürlich nix von kaufen.

Aber - wenn er tatsächlich seit der Trennung vor 18 Jahre keinen Unterhalt gezahlt hat und das auch später von Dir belegbar ist, dann bist Du ihm gegenüber auch nicht unterhaltspflichtig, wenn er mal Hartz IV beziehen muss oder im Pflegeheim landet und Du zur Zahlung herangezogen wirst.

Also ganz wichtig: Alle Unterlagen aufbewahren. Weil Du damit evtl. vielen Problemen in Sachen Elternunterhalt aus dem Weg gehen kannst.

Bis dann!

Micha

Hallo,

welcher Art sind die Probleme denn? Wenn Du 22 bist, hat Dein Vater doch kein Sorgerecht mehr…das erlosch an dem Tag, als Du 18 geworden bist.
Ich denke was Du möchtest ist, dass die verwandt-schaftlichen Verhältnisse zu Deinem Vater erlöschen. Das geht aber nur dann, wenn gerichtlich festgestellt wurde, dass er Dich misshandelt oder Dir nach dem Leben getrachtet hat. Ist hoffentlich beides nicht der Fall. Einzige Möglichkeit, sich „für immer“ loszusagen ist eine Erwachsenen-Adoption nach Jugendrecht. Dazu müsste Deine Mutter aber einen Lebenspartner haben, der Dich adoptieren würde. Wichtig ist, dass die Adoption nach Jugendrecht erfolgt, sonst erlischt die Verwandtschaft nämlich nicht.
Und den Unterhalt würde ich gerichtlich einklagen. Dass Du nix bekommst, ist klar. Aber wenn es einen gerichtlichen Titel gibt, dann hast Du sofort Anspruch, sollte es doch mal etwas zu holen geben.

Gruß,

twilight666

Hallo Sofia,

in deinem Fall ist es unnötig, das Sorgerecht zu entziehen, denn du bist volljährig und insofern hat dein leiblicher Vater gar keinen Anspruch mehr auf Sorgerecht. Du kannst ihm lächelnd die kalte Schulter zeigen, denn DU bist erwachsen…

LG
Maria

Hallo, ich verstehe ehrlich gesagt Deine Frage nicht. Das Sorgerecht für ein Kind erlischt automatisch mit der Volljährigkeit. Ist das Kind krank und wird unter betreuung gestellt, wird entweder ein Fremdbetreuer genommen oder ein naher Angehöriger, aber nicht automatisch der leibliche Vater, der gar keine Beziehung zum Kind hat. *rätsel*.

Vielleicht machst du genauere Angaben.

ingeborg

seit wann hat man als Volljähriger noch Elternteile mit Sorgerecht ? ist das nicht mit dem 18. Lebensjahr beendet ?

Das Sorgerecht endete bereits mit 18, es besteht lediglich ein Unterhaltsrecht ihrerseits bis Ende Ausbildung bzw. bei Not des Vaters Unterhaltsrecht/-pflicht an Kinder. Sie sind voll rechtsfähig, was für Probleme sollen das sein? Die Unterhaltspflicht bleibt unter den gesetzlichen Bedingungen bestehen.

Liebe Experten,

ist es möglich eine Entziehung des Sorgerechts als Volljährige
Person(22 Jahre) erwirken? Ich habe zu meinem leiblichen Vater
seit 18 Jahren keinen Kontakt und noch nie Unterhalt erhalten.
Er hat nach seiner Scheidung von meiner Mutter so gut wie er
war, nicht auf sein Sorgerecht verzichtet(Ironie). Ich habe
leider, vor allem in Ämterangelegenheiten, in letzter Zeit
viele Probleme gehabt. Unter welchen Bedingungen lässt sich
eine Entziehung erwirken? Welche Schritte müssen eingeleitet
werden? Ich bitte an dieser Stelle auch auf Heilsbotschaften
im Sinne von „versöhnt euch doch; sprecht miteinander etc.“ zu
verzichten. Ich danke allerherzlichst im voraus für Hilfe in
diesem Punkt.

kenne mich hiermit nicht aus, aber mich wundert:
wo soll denn das eine rolle spielen, du bist doch über 18 ?!?!
du triffst alle entscheidungen selbständig, max. gibt es noch unterhaltsverpflichtungen durch deinen vater, wenn du noch in einer ausbildung bist oder sowas…

vg

Am besten ist es, wenn Sie sich mal mit einen Fachanwalt für Familienrecht in Verbindung setzen. Der so denke ich kennt sich in diesen Fall am besten aus und kann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Bei gericht einen formlosen antrag stellen,mit der begründung wieso!
aber eigentlich endet das vormundschaftsverhältniss(erziehungsberechtigung)mit deiner volljährigkeit!
ansonsten beim Jugenamt(ist kostenlos)um hilfe bitten!

Hallo!

Eigentlich ist die Frage ja bereits hinlänglich beantwortet worden, aber vielleicht hilft Dir dieses Forum:

http://www.bafoeg-aktuell.de/forum/kindesunterhalt-v…

Entschuldige bitte, aber da kann ic leider keine verbindliche Antwort geben.

Gruß

guten tag,
in südlichen länder ist es gang und gäbe das sich der vater vom sohn oder der sohn vom vater -lossagt- dies erscheint i.d.R. in der tageszeitung, somit ist es öffentlich gemacht worden, das ist wie ein öffetliches bekenntnis, zusätzlich läst man dieses besser formuliert duch einen anwalt machen und lässt es aufjedenfall duch einen notar beglaubigen, in manchen fällen wo es viel zu erben gibt geht das schriftstück zu einem appelationsgericht wo es auch gegen eine gebühr beglaubigt wird.

in westliche länder wird so was als rufschädigend angesehen und deshalb nicht öffentlich gemacht und auch von keiner zeitung gedruckt da diese verklagt werden kann.

in den westlichen länder wird der kontakt zum vater als wichtig für die selische entwicklung des kindes gesehen weshalb man ein kind per gerichtsbeschuss zum umgang zwingen kann-ob das der sele des kindes wirklicht dient oder schadet darüber lässt sich streitenn.

sie haben das recht nein zu sagen und das muss akzepiert werden, müssen müss man gar nichts , nur atmen damit man nicht verstickt :smile:, meine ich.

da sie ein eheliches kind sind , tragen sie vermutlich auch den namen des vaters. der name ist auch ein wichtiger bestandteil zur identität , ein name kann auch einen menschen selisch belasten wenn er ihn nur hört, man kann auch einen namen ändern, mann kann den namen der mutter annehmen oder vielleicht auch der grossmutter die einem nahestand, bestimmt werden da einem auch hürden und kosten auferlegt, ohne eine fachanwalt ist es vermutlich aussichtslos, aber sie sind ja volljährig und können selber entscheiden was sie wollen, was gut für sie ist und es gibt wenn man genauer nachdenkt,
anstatt entweder - oder , eine dritte option,
die die sie wollen.

das namensrecht in deutschland lässt nicht viel spielraum für so was und wenn sie deutscher staatsbürger sind sind sie an diesem namensrecht gebunden. je nach dem welche staatsbürgerschaft sie haben und welche nation sie sind, wird das entsprechende recht angewandt. wenn sie bsp.zum islam konvertieren ist es ein grund für eine änderung des namens.

sie sind volljährig und schon deshalb kann sie niemand zum umgang mit irgendjemanden zwingen.

in südlichen länder lässt man sich ein schreiben von den menschen unterschreiben die einem nahe standen von kindheit bis hin zur jungend, die einem finanziell unterstütz haben usw. unterschreiben beim notar und dieser beglaubit das ganze, …das dient dazu das wenn der vater der sich nie wirklich um das kind gekümmert hat weder durch finanzielle zuwendung , noch sonst wie weil das kind bei der tante oder oma aufwuchs,
wenn die zeit kommt das der solche vater was vom kind will, unterhaltszahlungen für pflege, für das heim usw. das er dann trotz klage gegen den sohn keine schance hat, dazu gibt es vom gericht in karlsruhe sogar einschlägige urteile.
(vielleicht sollten sie für die zukunft vorsogen, das ist in deutschland bestimmt hilfreich.)

sie können sich auch beim jugendamt informieren ob es in ihrem fall dort ne akte gibt,
um akteneinsicht bitten und fragen ob ihr vater damals einen unterhaltstittel zur verpflichtung zur unterhaltszahlung an sie unterschrieben hat, dann könnten sie ab datum der unterzeichnung auf den gesamten rücksändigen unterhalt klagen mit pfändung.

falls sie kontakt zu ihrer mutter haben können sie sich dort bestimmt auch informationen sammeln.

enterben kann ihr vater sie glaube ich nicht da ihnen ein minimum gesetzlich zusteht,…

sie könnten sich auch adoptieren lassen von jemanden der für sie immer der richtige vater war,
ob das jedoch jemand macht, weiss man nicht da dies auch erbrechtliche folgen hätte, aufjednefall könnten sie dann den fam.namen schnell ändern und vielleicht auch den namen des vaters in der gebursurkunde…

soweit meine gesammelten weisheiten , entscheiden sie selbst was gut ist für sie.
alles gute.

…sie sind doch volljährig,
so kann ihr vater kein sorgerecht mehr haben,…

sorgerecht bedeutet das man für sorgen darf, entscheidungen für das kind treffen, bsp.schule, usw.

sobald sie aber 18jahre sind, sind sie nach dem gesetz volljähirg und es gibt für niemanden mehr ein sogenanntes recht für sie zu sorgen, …
sie sorgen für sich slebst,

…blick isch irgendwie nicht durch…

hmmm und wer hat den titel, gerichtsentscheid über das sorgerecht,
(ist das schriftstück bei ihrer mutter?)
von welchem datum, mit -oder ohne befristung,
… hat ihre mutter dem sorgerechtsbeschluss wiedersprochen-
hat das gericht das festgesetzt oder
war ihre mutter mit der beschluss einverstanden-

…hat ihre mutter je beanatragt beim gericht das dieser beschluss Aufgehoben wird,
weil er vielleicht dem ganzen nicht mehr entspricht usw.???
ist es sinnvoll wenn sie das jetzt beantragen - weiss nicht,…

sorry wenn ich da nicht weiterhelfen konnte.