guten tag,
in südlichen länder ist es gang und gäbe das sich der vater vom sohn oder der sohn vom vater -lossagt- dies erscheint i.d.R. in der tageszeitung, somit ist es öffentlich gemacht worden, das ist wie ein öffetliches bekenntnis, zusätzlich läst man dieses besser formuliert duch einen anwalt machen und lässt es aufjedenfall duch einen notar beglaubigen, in manchen fällen wo es viel zu erben gibt geht das schriftstück zu einem appelationsgericht wo es auch gegen eine gebühr beglaubigt wird.
in westliche länder wird so was als rufschädigend angesehen und deshalb nicht öffentlich gemacht und auch von keiner zeitung gedruckt da diese verklagt werden kann.
in den westlichen länder wird der kontakt zum vater als wichtig für die selische entwicklung des kindes gesehen weshalb man ein kind per gerichtsbeschuss zum umgang zwingen kann-ob das der sele des kindes wirklicht dient oder schadet darüber lässt sich streitenn.
sie haben das recht nein zu sagen und das muss akzepiert werden, müssen müss man gar nichts , nur atmen damit man nicht verstickt
, meine ich.
da sie ein eheliches kind sind , tragen sie vermutlich auch den namen des vaters. der name ist auch ein wichtiger bestandteil zur identität , ein name kann auch einen menschen selisch belasten wenn er ihn nur hört, man kann auch einen namen ändern, mann kann den namen der mutter annehmen oder vielleicht auch der grossmutter die einem nahestand, bestimmt werden da einem auch hürden und kosten auferlegt, ohne eine fachanwalt ist es vermutlich aussichtslos, aber sie sind ja volljährig und können selber entscheiden was sie wollen, was gut für sie ist und es gibt wenn man genauer nachdenkt,
anstatt entweder - oder , eine dritte option,
die die sie wollen.
das namensrecht in deutschland lässt nicht viel spielraum für so was und wenn sie deutscher staatsbürger sind sind sie an diesem namensrecht gebunden. je nach dem welche staatsbürgerschaft sie haben und welche nation sie sind, wird das entsprechende recht angewandt. wenn sie bsp.zum islam konvertieren ist es ein grund für eine änderung des namens.
sie sind volljährig und schon deshalb kann sie niemand zum umgang mit irgendjemanden zwingen.
in südlichen länder lässt man sich ein schreiben von den menschen unterschreiben die einem nahe standen von kindheit bis hin zur jungend, die einem finanziell unterstütz haben usw. unterschreiben beim notar und dieser beglaubit das ganze, …das dient dazu das wenn der vater der sich nie wirklich um das kind gekümmert hat weder durch finanzielle zuwendung , noch sonst wie weil das kind bei der tante oder oma aufwuchs,
wenn die zeit kommt das der solche vater was vom kind will, unterhaltszahlungen für pflege, für das heim usw. das er dann trotz klage gegen den sohn keine schance hat, dazu gibt es vom gericht in karlsruhe sogar einschlägige urteile.
(vielleicht sollten sie für die zukunft vorsogen, das ist in deutschland bestimmt hilfreich.)
sie können sich auch beim jugendamt informieren ob es in ihrem fall dort ne akte gibt,
um akteneinsicht bitten und fragen ob ihr vater damals einen unterhaltstittel zur verpflichtung zur unterhaltszahlung an sie unterschrieben hat, dann könnten sie ab datum der unterzeichnung auf den gesamten rücksändigen unterhalt klagen mit pfändung.
falls sie kontakt zu ihrer mutter haben können sie sich dort bestimmt auch informationen sammeln.
enterben kann ihr vater sie glaube ich nicht da ihnen ein minimum gesetzlich zusteht,…
sie könnten sich auch adoptieren lassen von jemanden der für sie immer der richtige vater war,
ob das jedoch jemand macht, weiss man nicht da dies auch erbrechtliche folgen hätte, aufjednefall könnten sie dann den fam.namen schnell ändern und vielleicht auch den namen des vaters in der gebursurkunde…
soweit meine gesammelten weisheiten , entscheiden sie selbst was gut ist für sie.
alles gute.