Volljährigkeit durch Auslandsreise?

Hallo Wissende,

Was ich mich schon seit längerem frage: Wie ist das eigentlich, wenn man zu Hause schon volljährig ist, sagen wir 18, und dann in ein Land reist, wo man erst mit 21 volljährig wird? Dann hätte man doch zu Hause das Recht, einen Flug bzw. eine Pauschalreise zu buchen, aber im Zielland darf man dann plötzlich ohne Erlaubnis der Erziehungsberechtigten (die dummerweise gar nicht mitgeflogen sind) nicht einmal mehr alleine in einem Hotel einchecken?

Und wie ist es umgekehrt? Wenn jemand zu Hause erst mit 21 volljährig wird, muss er dann nur in ein Land fliegen, wo er bereits mit 18 volljährig ist?

Oder ist das irgendwie an die Staatsangehörigkeit gekoppelt?

Schöne Grüße

Petra

Hi,

wenn ein Deutscher mit 18 in ein Land reist in dem 21 als volljährig gilt hat er Pech. Fliegt aber ein Amerikaner der 18 ist nach Deutschland darf der alles was man hier auch mit 18 darf.

An die Staatsangehörigkeit ist da nichts gekoppelt, es gelten immer die lokalen Gesetze des Landes in dem Du Dich befindest.

Gruss
K

Hallo!

Wegen dieser „lokalen“ Regelung im jeweiligen Land können ja auch deutsche Austauschschüler unter 18 in manchen US-Bundesstaaten schon mit 16 ihren US-Führerschein machen und dort ein Auto fahren.

MfG
duck313

Hallo!

Also erstens darf man Fragen der (zivilrechtlichen) Volljährigkeit nicht mit (öffentlich-rechtlichen) Schutzvorschriften vermischen (z.B. Jugendschutz).

Zweitens: Die Frage richtet sich primär nach dem Internationalen Privatrecht des entsprechenden Landes. Es ist dabei weitgehend üblich, dass die Volljährigkeit an das sogenannte Personalstatut, also an das Recht der Staatsangehörigkeit anknüpft.

Gruß
Tom