Ich schreibe an einer geschichtlichen Arbeit und hatte gehofft, dass mir jemand eine gültige Antwort MIT QUELLE
liefern kann. Die „CODICE CIVILE“ ist zwar als QUELLE
schon mal gut. Aber war das alles? Keine weitere Hilfe?
OK Dann eben nicht. Oder?
Der kopierte Text von einem italienischen Gesetzt war ja schon toll. Der Halbsatz des § 240 aus dem italienischen Gesetzbuch war nur ein optisches Häppchen. Da fehlte was für die vollständige Antwort.
Der §240 besteht nur aus dem einen einzelnen Satz, der dir von mir genannt wurde. Es ist kein Halbsatz. Damit war das Thema bis 1975 erledigt (und die 21 wurde auch klar genannt).
Dann hast du von mir noch einen weiteren vollstaendigen Satz genannt bekommen, der das Thema bis zum heutigen Tage klaert. Und für beides musstest du kein italienisch koennen, denn es wurde dir bereits übersetzt.
Auch die Nebenfrage: konnte man damals als nicht Volljähriger reisen, wurde von mir mit dem Hinweis auf die Wandersleut beantwortet.
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