hallo monika,
das mit dem Heiratsalter kann man so pauschal schlecht sagen, und „das“ Mittelalter dauert immerhin etwa tausend Jahre.
Sicher ist es richtig, daß „man“ als Mann im 12./13. Jhd. mit etwa 12 Jahren die Schwertleite erhält (und da regt man sich bei uns auf, wenn bosnische 14-Jährige Waffen tragen…), aber im 15.Jhd. ist das sicher nicht mehr unbedingt so. Es kommt ja auch darauf an, für welchen Landstrich Du das wissen willst.
Allerdings bedenke, daß es zwar Landes- und Polizeiordnungen gab, die so etwas eventuell (nachschauen!) regeln, aber ob man sich daran gehalten hat, ist eine ganz andere Sache (muß man kontrollieren, das ist schwieriger).
Volljährigkeit ist eine Sache für Leute, die prinzipiell in der Lage sind, über sich selbst zu entscheiden. Ein Leibeigener im 18.Jhd. kann das prinzipiell nicht, also braucht er auch keine Volljährigkeit (früher sagte man auch Großjährigkeit). Wählen darf er nicht, wegziehen ohne die Erlaubnis seines Grundherren auch nicht und fürs Heiraten braucht er eine bestimmte Menge Geld…
Über das 16.Jhd. wirst Du wohl kaum hinauskommen, denn Pfarrbücher wurden vorher nicht geführt (Heiraten, Taufen etc.) und auch nur dort, wo die Pfarrer lesen und schreiben konnten (also vor allen bei den Protestanten, bei den Katholiken kommt das erst mit der Gegenreformation).
Schreib doch mal, für welche Gegend Du Deine Informationen sammelst.
Heinrich