Volljährigkeit

Hallooo,
denke bin mit meiner Frage in diesem Forum bestimmt auch richtig.

Aufgrund meines Hobbies, der Familienforschung, würde mich interessieren, ab wann die Volljährigkeit auf das 18. Lebensjahr festgesetzt wurde. ? Meine das man früher erst mit 21 Volljährig war bzw. dann auch erst heiraten durfte. Vielleicht kann mir ja jemand zu dem Thema Heiratsalter in früheren Jahren mehr erzählen. ?

Vielen lieben Dank
Moni

Hallooo,
denke bin mit meiner Frage in diesem Forum bestimmt auch
richtig.

auch hallo,

ja, hier bist du goldrichtig. denn daß man schon mit 18 volljährig wurde, wurde in der BRD im finsteren mittelalter anno 197x ('72?) eingeführt. leider hat man nicht auch gleich die schwelle zum erwachsen sein tiefer gelegt geschweige denn die wirtschaftliche mündigkeit (selbige tritt heute in vielen fällen, wie wir wissen, gar nicht mehr ein).

Meine das man früher erst mit
21 Volljährig war bzw. dann auch erst heiraten durfte.

was heißt „durfte“? man mußte!

Vielleicht kann mir ja jemand zu dem Thema Heiratsalter in
früheren Jahren mehr erzählen. ?

in welchen früheren jahren? es gibt ein unzahl von jahren, die früher sind als 197x. und wo? in japan wird traditionell spät geheiratet, maria war eben erst 14, als sie mit jesus schwanger ging. und mancherorts und -zeits erschien ein mädchen mit 12 als reif, um sich dem ernst der ehe zu stellen.

etwas mehr infos deinerseits wären also angebracht, damit man hier nicht ins blaue antwortet.

gruß
ann

Hallo, nun auch noch Mal!

anno 197x ('72?) eingeführt.

Ab 1. Januar 1975!

Ich bin noch erst mit einundzwanzig volljährig geworden!

Man merkt den Unterschied!

Fritz

Hallo,

ja, hier bist du goldrichtig. denn daß man schon mit 18
volljährig wurde, wurde in der BRD im finsteren mittelalter
anno 197x ('72?) eingeführt.

Immerhin ließe sich ja die Frage anschließen, wann denn nun im Mittelalter tatsächlich die Volljährigkeit eintrat. Mit 25, wie im römischen Recht?
http://www2.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap4_0.xml?se…

Grüße
Wolfgang

hallo wolfgang,

Immerhin ließe sich ja die Frage anschließen, wann denn nun im
Mittelalter tatsächlich die Volljährigkeit eintrat. Mit 25,
wie im römischen Recht?

jungen wurden im alter zwischen 12 und 15 für waffenfähig erklärt, also mündig. allerdings mußten sie sich der muntgewalt des vaters fügen, solange sie in seinem haus lebten.
mädchen wurden nie für mündig erklärt. sie wechselten von der muntgewalt des vaters in die des ehemannes.

es mag jetzt jemand entgegnen, daß nach salischem recht die frauen im frühmittalter durchaus auch eigene rechte hatten. wie weit die gingen, vermag ich jedoch aus dem stehgreif nicht zu sagen.

gruß
ann

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Hallo,
erstmal danke für die vielen Antworten. Also um meine Frage vielleicht mal präziser darzulegen:

Ich bin mit meinem Stammbaum erst bei 1812, das (finstere) Mittelalter dauert noch :smile:. Mir ist in meinem Stammbaum aufgefallen, das im 19.ten Jahrhundert die Männer meist erst mit 25 geheiratet haben, die Frauen meist (schon) mit 21.

Mich interessiert also, wann durften Frauen und Männer, ab 19.ten, evtl. auch 18.ten Jahrhundert heiraten, ohne die Einverständnis der Eltern. ? Ich meine jedenfalls das es eine Zeit gab, ab den man auch ohne Einverständnis der Eltern ab einen gewissen Alter heiraten durfte. Dazu meine ich, das Männer hier eher für Volljährig erklärt wurden als Frauen. Ich rede vom einfachen deutschen Bürgertum.

Danke
Moni

hallo monika,

Mich interessiert also, wann durften Frauen und Männer, ab
19.ten, evtl. auch 18.ten Jahrhundert heiraten, ohne die
Einverständnis der Eltern. ?

im 18. und 19. jahrhundert kenne ich mich nicht so gut aus, eher im mittelalter (siehe brettname), aber meines wissens war eine heirat ohne einverständnis der eltern - egal wie alt die brautleute waren - weitestgehend unmöglich bzw. bedeutete meistens einen bruch mit der familie. und das wollte niemand.

Ich rede vom einfachen deutschen Bürgertum.

ja, ich auch.

gruß
ann

MOD: Hinweis auf das Geschichtebrett nach Verschiebung gelöscht

hallo monika,

das mit dem Heiratsalter kann man so pauschal schlecht sagen, und „das“ Mittelalter dauert immerhin etwa tausend Jahre.
Sicher ist es richtig, daß „man“ als Mann im 12./13. Jhd. mit etwa 12 Jahren die Schwertleite erhält (und da regt man sich bei uns auf, wenn bosnische 14-Jährige Waffen tragen…), aber im 15.Jhd. ist das sicher nicht mehr unbedingt so. Es kommt ja auch darauf an, für welchen Landstrich Du das wissen willst.

Allerdings bedenke, daß es zwar Landes- und Polizeiordnungen gab, die so etwas eventuell (nachschauen!) regeln, aber ob man sich daran gehalten hat, ist eine ganz andere Sache (muß man kontrollieren, das ist schwieriger).

Volljährigkeit ist eine Sache für Leute, die prinzipiell in der Lage sind, über sich selbst zu entscheiden. Ein Leibeigener im 18.Jhd. kann das prinzipiell nicht, also braucht er auch keine Volljährigkeit (früher sagte man auch Großjährigkeit). Wählen darf er nicht, wegziehen ohne die Erlaubnis seines Grundherren auch nicht und fürs Heiraten braucht er eine bestimmte Menge Geld…

Über das 16.Jhd. wirst Du wohl kaum hinauskommen, denn Pfarrbücher wurden vorher nicht geführt (Heiraten, Taufen etc.) und auch nur dort, wo die Pfarrer lesen und schreiben konnten (also vor allen bei den Protestanten, bei den Katholiken kommt das erst mit der Gegenreformation).

Schreib doch mal, für welche Gegend Du Deine Informationen sammelst.

Heinrich

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hallo
1975 wurde das alter für volljährigkeit von 21 auf 18 heruntergesetzt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
in der frühen Neuzeit, sprich Anfang des 16. jahrhundets bis Anfang des 19. Jahrhunderts lag das durchschnittliche Heiratsalter bei Frauen zwischen 23 und 26 Jahren. Vor allem die Frauen der unteren Schichten mussten sich zunächst eine Art Aussteuer als Dienstmagd verdienen. Die Männer konnten, so meines Wissens, erst heiraten, wenn sie den Betrieb des Vaters übernehmen konnten. Ist alles aber auch nachzulesen bei van DÜLMEN (hat diverse Überblickswerke zu diesem Zeitraum geschrieben)

vlg aks