Vollkasko Auszahlung

Hallo zusammen,

ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall. Der Kostenvoranschlag der Vertragswerkstatt sagt dass der Schaden 2100 Euro beträgt, ausbeulen, lackieren etc. Ich bin Vollkasko versichert mit SB 300 Euro

Meine Fragen:

  1. Möglichkeit: Kann ich das Geld der Versicherung auch einfach behalten, mir davon Winterreifen kaufen und den Schaden einfach nicht reparieren lassen? Ist ja nichts dolles.
  2. Möglichkeit: Kann ich das Geld nehmen und den Schaden auch woanders als in dieser Vertragswerkstatt beheben lassen? Weil meines Erachtens kann man die Hälfte des Schadens „wegpolieren“, das mach ich dann selbst, und das was da noch übrig bleibt (ausbeulen und so) kann auch ein freier Händler für weniger Geld machen.

Bin mir nicht sicher was erlaubt ist, weil Versicherungsbetrug will ich ja nun nicht begehen :smile:

Hallo,

ich kann hier leider nicht weiterhelfen. Bitte aber auch die Rückstufung beachten, wenn die Versicherung zahlt. Darüberhinaus sind ja sowieso die 300 Euro SB zu zahlen, von daher auch ausrechnen (lassen), ob es sich überhaupt lohnt, das über die Versicherung abzuwickeln, wenn es eine freie Werkstatt für weniger Geld reparieren kann.

Gruß,
Micha

Beide Varianten sind praktikabel, beides ist erlaubt.
Technisch nennt sich das jeweils „fiktive Abrechnung“.
Diese setzt aber voraus, dass die Vers. mit dem Kostenvoranschlag einverstanden ist.

Zudem ist zu beachten, dass bei der fiktiven Abrechnung nur der Nettobetrag (ohne MWSt.) ausgezahlt wird.

Du hast das Recht auf Entschädigung, aber nicht die Pflicht, vom Regulierungsbetrag den Schaden auch beseitigen zu lassen.

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens.sternberg.de

  1. Möglichkeit: Kann ich das Geld der Versicherung auch
    einfach behalten, mir davon Winterreifen kaufen und den
    Schaden einfach nicht reparieren lassen? Ist ja nichts dolles.

Ja, das ist möglich. Allerdings wird der Schaden dann anders berechnet, da z.B. die Umsatzsteuer nicht angefallen ist.

  1. Möglichkeit: Kann ich das Geld nehmen und den Schaden auch
    woanders als in dieser Vertragswerkstatt beheben lassen? Weil
    meines Erachtens kann man die Hälfte des Schadens
    „wegpolieren“, das mach ich dann selbst, und das was da noch
    übrig bleibt (ausbeulen und so) kann auch ein freier Händler
    für weniger Geld machen.

Auch das ist möglich. In diesem Fall wird auch die Umsatzsteuer erstattet.

  1. Möglichkeit: Kann ich das Geld der Versicherung auch
    einfach behalten, mir davon Winterreifen kaufen und den
    Schaden einfach nicht reparieren lassen? Ist ja nichts dolles.

Ja. Allerdings wird dann die USt nicht ausgezahlt. Also minus 335 UST minus 300 SB = 1465 auszahlung.

  1. Möglichkeit: Kann ich das Geld nehmen und den Schaden auch
    woanders als in dieser Vertragswerkstatt beheben lassen? Weil
    meines Erachtens kann man die Hälfte des Schadens
    „wegpolieren“, das mach ich dann selbst, und das was da noch
    übrig bleibt (ausbeulen und so) kann auch ein freier Händler
    für weniger Geld machen.

Ja, aber wie gesagt, dann wird die Steuer vom Kostenvoranschlag abgezogen.