Hallo Experten!
Einem Freund ist ein Motorrad nach 2 Wochen Besitz gestohlen worden. Der Neupreis lag bei 15.600 uro, dieser Betrag scheint auch in der Polizze auf, die Prämie basiert auf diesem Betrag.
Nun will die Versicherung folgende Abschläge geltend machen:
Selbstbehalt(lt. Vertrag) 5 %
Händlerrabbat 10 %
Anmeldung 4% (Die Versicherung spricht von einer Wertminderung des Fahrzeuges bei Anmeldung von 4 %
In der Polizze scheint auch der Begriff „Wiederbeschaffungswert“ auf.
Sind diese Abschläge gerechtfertigt? 19%?
Danke für eure Hilfe
Grüße Dusan
Hallo Dusan,
welche Gesellschaft?
Und ein gutes Beispiel für Policen mit Neuwerterstattung bis zu 18 Monaten!
Gibt es alles!!!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo dusan,
Einem Freund ist ein Motorrad nach 2 Wochen Besitz gestohlen
worden. Der Neupreis lag bei 15.600 uro, dieser Betrag scheint
auch in der Polizze auf, die Prämie basiert auf diesem Betrag.
Nun will die Versicherung folgende Abschläge geltend machen:
Selbstbehalt(lt. Vertrag) 5 %
Händlerrabbat 10 %
Anmeldung 4% (Die Versicherung spricht von einer Wertminderung
des Fahrzeuges bei Anmeldung von 4 %
Wenn der Händlerrabatt gewährt wird sind es also nicht mehr 19% sondern nur noch 9%. Die Selbstbeteiligung wurde von deinem Freund gewählt, also bleiben nur noch 4% für die Wertminderung. Die Wertminderung bei Neufahrzeugen wird im allgemeinen nur bei Autos nicht angererchnet (bis zu einem bestimmten Monat nach Neuzulassung). Bei Krads ist das eher nicht typisch. es mag aber Versicherungen geben, die das machen.
In der Polizze scheint auch der Begriff
„Wiederbeschaffungswert“ auf.
Wiederschaffungswert zum Zeitpunkt des Schaden!!!
Sind diese Abschläge gerechtfertigt? 19%?
Siehe oben.
Lösung: Ab zum Händler und den Rabatt höher aushandeln.
Gruß
Martin
Hallo Martin!
Wenn der Händlerrabatt gewährt wird sind es also nicht mehr
19% sondern nur noch 9%.
Ich versteh dich nicht ganz.Vielleicht hab ich misch schlecht ausgedrückt: Die Mühle wurde nach 2 Wochen gestohlen, jetzt rechnet die Versicherung den von ihr zu bezahlenden Schaden so ab:
Euro 15.600 minus 10% Rabatt minus 4% Anmeldung und minus 5% Selbstbehalt ergibt: 12.800 Euro! Diese 12.800 Euro will die Versicherung dem Geschädigten zahlen.
Ich denke, dass die Versicherung nicht so einfach 10% Rabatt abrechnen kann, wenn in der Polizze der volle Betrag als Neuwert angegeben ist und mit diesem wahrscheinlich auch die Prämie berechnet wurde?
Lösung: Ab zum Händler und den Rabatt höher aushandeln.
??? Du meinst ein Händler gibt dir im Nachhinein nochmals Rabatt? Ich glaub wir haben ein bischen aneinander vorbeigeredet.
Weisst du mehr?
Grüße Dusan
Hallo Dusan,
Euro 15.600 minus 10% Rabatt minus 4% Anmeldung und minus 5%
Selbstbehalt ergibt: 12.800 Euro! Diese 12.800 Euro will die
Versicherung dem Geschädigten zahlen.
Ich denke, dass die Versicherung nicht so einfach 10% Rabatt
abrechnen kann, wenn in der Polizze der volle Betrag als
Neuwert angegeben ist und mit diesem wahrscheinlich auch die
Prämie berechnet wurde?
Woher nimmt die Vers. denn 10% Rabatt. Ich denke, das dieser in den Kaufbelegen auftauchte. Anders kann ich mirs das nicht erklären (so hatte ich dein erstes Posting verstanden). Oder steht das eventuell was anderes. Abzüge wegen einer nicht vorhandenen elektronischen Wegfahrsperre gibt es MW nur bei PKW, Wohnmobilen, etc. Abgerechnet wird nur nach dme Wiederbeschaffungswert, der Anrechnung eines Selbstbeteiligung und fertig.
Frag da mal nach!!
Gruß
Martin