Vollkasko: Fristen? SF-Rabatt?

Hallo Leute!

Kann man einen Schaden (selbstverursacht, Kollision mit Zahnspfahl) auch noch nach längerer Zeit (ca. 1,5 Jahre) regulieren lassen oder sind dann irgendwelche Fristen abgelaufen, so daß die Versicherung nicht mehr zahlt?

Und wie wird der SF-Rabatt reduziert?
Wieviel wird zurückgestuft? Ist das irgendwie abhängig von der Schadenssumme? Gibt es dafür allgemeine Regeln oder ist das je nach Gesellschaft unterschiedlich?

Hoffe auf Euren Rat

Gruß
Hans

Hallo !

Das steht alles in den Versicherungsbedingeungen drin,die man bei Abschluss erhalten hat.

Einen Schaden muss man unverzüglich melden,macht man es nicht,dann zahlt VS auch nicht mehr(Eigenschaden).
Warum wartet man eineinhalb Jahre damit ?

Auch die Rückstufung steht im Vertrag drin. Es geht allein um die Tatsache,ein Schaden wurde reguliert,nicht wie teuer der war.

Deshalb besteht ja die Möglichkeit,geringe Schäden selbst zu tragen(bzw. sie auch nacher der VS zu erstatten,bis 6 Mon. nach Schaden) um die Rückstufung zu vermeiden.
Manchmal gibts sog. „Rabattretter“,man wird bei einem Schaden zwar rückgestuft,aber die Prozente bleiben gleich. Denn es gibt mehrere SF-Klassen,die denselben %-Beitrag haben.

MfG
duck313

Hallo und Danke für deine Antwort!

Einen Schaden muss man unverzüglich melden,macht man es
nicht,dann zahlt VS auch nicht mehr(Eigenschaden).
Warum wartet man eineinhalb Jahre damit ?

Es war keine große Sache und sollte eigentlich sowieso selbst getragen werden, um nicht den SF-Rabatt zu verlieren.
Aber jetzt soll das Auto verkauft werden bzw. bei Neukauf in Zahlung gegeben. Der Händler besteht dazu jedoch auf Reparatur des Schadens. Es wären ca. 1200 Euro - erheblich mehr als erwartet. Da würde es sich dann wohl eher lohnen, beim SF-Rabatt Einbußen hinzunehmen als selbst zu bezahlen.

Ist das definitiv, daß die Versicherung nicht zahlt?

Gruß
Hans

Hallo !

Schau mal in die Vertragsunterlagen rein.

Bei Kaskoschaden gibts eine Ausnahme für verspätete Schadensmeldung,wenn es geringe Sachschäden sind,bei mir 1000 DM,also wohl 512 € aktuell und man die Meldung deshalb nicht machte,weil man es selber tragen wollte um die rückstufung zu vermeiden.
Die genaue Klausel musst Du aber finden.

Rüchgestuft wird man aber in einem Fall wie hier,nur in Kasko,nicht in Haftpflicht.
Das sind zwei Verträge,die auch unterschiedliche Prozente haben können.
Im Vertragstext ist eine genaue Tabelle der Rückstufung,sogar beim 1. Schaden und beim 2. Schaden abgestuft.

Hier mal ein Beispiel:

PKW ist versichert, SF 20 (30%), 1 Schaden = neu in SF 18 (auch 30%)
2. Schaden = Rückstufung in Haftpflicht SF 4 (65 %) oder Kasko SF 7 (50 %).

Es ist nämlich unterschiedlich ob Haftpflicht- oder Kaskoschaden. Nur in SF 20 ist es zuerst gleich.

MfG
duck313

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Danke für deine Antwort!

Nach einem weiteren Verhandlungsgespräch hat der Händler angeboten, die Hälfte der Reparaturkosten zu übernehmen. Damit lohnt sich eine Herabstufung beim SF-Rabatt m.E. nicht mehr.

Aber es ist grundsätzlich gut zu wissen, wie es denn hätte funktionieren können, ich werd trotzdem mal meinen Versicherungsvertrag raussuchen und schauen, wie es dort geregelt ist.

Gruß
Hans