Hallo
bißchen kompliziert der Fall.
Ich hatte im Frühjahr einen Unfall wo mir ein LKW in den Kofferraum reingefahren ist.Polizei war da und hat auch festgestellt das der LKW-Fahrer Schuld ist.Da ich eh schon neues Auto bestellt hatte habe ich den Schaden direkt an meinen Händler abgetreten.Nun will die Versicherung vom Unfallgegener nicht bezahlen und mein Händler hat mich gebeten den Schaden über meine Vollksako abrechnen zu lsassen.Die hat das auch gemacht und ich versuche jetzt den Schaden von meiner Anwältin eintreiben zu lassen.Wenn(Recht haben ist nicht Recht kriegen?!)
ich jetzt diesen Prozess gewinne muss ich dann das Geld wieder an meine Versicherung zurückbezahlen oder kann ich das dann behalten?
Hallo Ronald,
deine Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner sind an deine Versicherung übergegangen. Genaugenommen hast du keine Anteile mehr an dem Schadenfall. Daher mein Rat: Spare dir den Rechtsanwalt, denn diese Kosten bekommst du sehr wahrscheinlich nicht nicht erstattet.
Es ist die Aufgabe deines Kaskoversicherers, das Geld einzutreiben.
guckst du hier: § 67 VVG
http://www.dejure.org/gesetze/VVG
Gruß
Marco
PS: durch die Regulierung über Vollkasko hast du deine Ansprüche auf Nutzungsentgelt und Minderwerte verwirkt. Leider.