Vollkasko ohne Haftpflicht

Hallo Experten!

Angenommen ein Unternehmen X verfügt über eine kleine Vollkasko versicherte Fahrzeug-Flotte mit denen das Personal zum Teil auch privat fahren darf. Leider kommt es immer wieder zu Schäden während dieser Privatfahrten, so dass die Versicherung immer teurer wird und die Firma überlegt Privatfahrten zukünftig zu verbieten. Das findet das Personal natürlich nicht ganz so gut. Gäbe es hier die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter die Fahrzeuge mit einer eigenen Versicherung für die privaten Fahrten Vollkasko versichern, damit die Versicherung des Unternehmens nicht hochgestuft wird?

Vorab vielen Dank für eure Antworten!

Gruß Kalli

… wie wäre es mit
Hallo Kalli,

einer Selbstbeteiligung bei jedem Schaden…?

soweit ich das weiß, ist das unabhängig einer Selbstbeteiligung bei der Versicherung möglich und Vereinbarungssache…

LG
Ce

einer Selbstbeteiligung bei jedem Schaden…?

Theoretisch eine gute Idee, nur schützt eine Selbstbeteiligung von z.B. 500 € nicht vor einer Hochstufung. Teurer wird die Versicherung für das Unternehmen also trotzdem.

nicht jeder Schaden muss über die Vollkasko abgerechnet werden und kein Angestellter wird locker 5 Schäden im Jahr bezahlen können - zumindest nicht wollen… Ergo: er passt auf

Hallo,
eine Abgrenzung was nun private Nutzung war und was nicht dürfte in etlichen Fällen schwierig sein.
Man könnte aber sicher mit der Überlassung vereinbaren, daß die Nutzer die höhere Prämie nach einem privaten Unfall zu tragen haben. Dazu wäre es natürlich geschickt, wenn man die Versicherung dazu bringt das getrennt auszuweisen, weil sonst der Aufwand das im Detail rauszurechnen (was ich mir gar nicht so einfach vorstelle - vor allem ein paar Jahre später) auch noch da ist.
Den denkbaren steuerlichen Aspekt, sollte ein Steuerfachmensch beurteilen.

Cu Rene

Hallo!

Also erstmal sollte angemerkt werden, dass das System mit Schadenfreiheitsklassen bei Flotten i.d.R. nicht angewandt wird. Hier ist am Ende des Jahres nur die Schadenqoute entscheidend. Ist diese zu schlecht, wird die Prämie neu verhandelt - oder auch nicht.

Für den geschilderten Fall kann beim Flottenversicherer evtl. eine extra Kaskoversicherung für den Privatbereich abgeschlossen werden, was gar nicht so selten vorkommt. Die Selbstbehalte können dann je nach Wunsch vereinbart werden. Kommt es zu einem Kaskoschaden während der Privatfahrt, so wird der Schaden über diese „Spezialversicherung“ entschädigt. Abgrenzungsschwierigkeiten sind nicht zu befürchten, da es die selbe Versicherung ist. Dieser ist es daher egal aus welchem Vertrag der Schaden reguliert wird.

Die Schadenquote des Unternehmens wird somit nicht belastet. Dies gilt aber nur für die Kaskoversicherung. Ein geschädigter Dritter wird immer noch über die Haftpflichtversicherung des Unternehmens entschädigt. Insofern kann die Schadenquote also immer noch steigen - aber eben nicht mehr so stark.

Gruß Knipser

natürlich nicht ganz so gut. Gäbe es hier die Möglichkeit,
dass die Mitarbeiter die Fahrzeuge mit einer eigenen
Versicherung für die privaten Fahrten Vollkasko versichern,
damit die Versicherung des Unternehmens nicht hochgestuft wird?

Nein, gibt es nicht.Ich kenne keine Versicherung, die im KFZ-Bereich die kasko-Deckung ohne eine Haftpflichtversicherung übernehmen würde.