Vollkasko-Schaden - Meldefrist

Ich ahbe vor einiger Zeit selbst einen Lack- und Beulenschaden an meinem Auot verursacht, den ich völlig unterschätzt habe. Wenn ich diesen nach 4 Wochen und mehr meiner Versciherung melde, kann sie die Übernahme der Reparaturkosten ablehnen? ISt noch etwas zu bedenken? Der Schaden wurde nocht nicht behoben und wird auf ca. 2.500€ geschätzt.

Herzliche Grüße, Maria 65

Hallo,

ich weiß leider nicht, ob es eine Meldefrist gibt.

Gruß,
Micha

Hallo Maria 65,

nein, grundsätzlich kann sie nicht ablehnen.
Sonst ist nix zu beachten.
Wenn künftig mal eine (Kfz)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Da es sich um einen Vollkaskoschaden zu handeln scheint, sollte es keine Probleme bei der Schadensregulierung geben.

MfG

Stephan Brückner

Hallo,
es gibt Obligenheiten die man bei einem Vertrag beachten muss. In den Bedingungen Ihrer Kfz-Versicherung gibt es ein Kapitel Obligenheiten oder Schadenmelden. Schauen Sie da mal rein. Dort steht auch in welcher frist Sie einen Schaden melden müssen. Oft steht dort innerhalb von einer Woche. Ein freundlicher Anruf bei Ihrer Versicherung kann oft aber auch weiterhelfen…
Grüße.

Hallo,

man soll solche DInge eingentlich unverzüglich anmelden aber - einfach mal die Versicherung anrufen und Fragen - so böse wie alle erzählen sind die gar nicht.

LG