Wenn man versehentlich beim Rückwärtsfahren gegen einen Betonpoller fährt und die Karosserie dabei beschädigt, ist dann der Schaden durch die Vollkasko abgedeckt?
@Mod:besser Versicherungsbrett
Hallo,
grundsätzlich ja. Es gibt Ausschlußgründe, aber das klingt nach einem typischen Schaden für die Vollkasko. Es erfolgt im nächsten Versicherungsjahr eine Hochstufung und eine evtl. Selbstbeteiligung wirken sich aus.
Viele Grüße
Andreas
Wenn man versehentlich beim Rückwärtsfahren gegen einen
Betonpoller fährt und die Karosserie dabei beschädigt, ist
dann der Schaden durch die Vollkasko abgedeckt?
Die Frage nach VK-Deckung kommt ja auch nur infrage wenn der Schaden über 300€SB ist. Der Kostenvoranschlag wird´s zeigen. Wenn er drüber liegt, dann wird eben ein Foto von Poller und Schaden gemacht (damit ersichtlich ist, daß es kein eigener Hammerschlag o.ä. ist)und gemeinsam mit Kostenvoranschlag gemeldet.
Der „Rabattretter“ verhindert die Rückstufung, bei nur 1 Schaden im Jahr, wobei die 300€ ohnehin futsch wären.
Hallo Bernst,
Der „Rabattretter“ verhindert die Rückstufung, bei nur 1
Schaden im Jahr, wobei die 300€ ohnehin futsch wären.
Achtung: Klären Sie vorab, um welche Art von Rabattretter es sich handelt.
Der „echte“ Rabattretter aufgrund langjähriger Schadenfreiheit stuft Sie bei gleichem Rabattsatz dennoch in eine andere SFR-Klasse. Ein Schaden z.B. im Folgejahr führt dann wiederum auch zu einem Änderung des Rabattsatzes.
Der „unechte“ Rabattretter hilft zwar auch schon in niedrigeren SFR-Klassen. Dies aber nur bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Im Falle eines Versichererwechsels wird der tatsächliche, schadenbelastete SFR an den Nachversicherer weitergegeben.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Hallo H. Hackenbruch,
der Fall hat sich mittlerweile erledigt, weil der Karosserieschaden Schaden unterhalb der SB v. 300€ liegt. Karosseriebauer sind eben wesentlich preiswerter und wahrscheinlich auch besser als Kfz-Fachwerkstätten oder insbesondere die ATU (die wollten doppelt so viel haben).
Bei der HUK24 gibt´s meines Wissens keine Rückstufung. Der Rabattretter kostet aber jährlich eine etwas höhere Pämie und gilt bei allen SF >5.
Woher wissen Sie, daß trotzdem eine Rückstufung erfolgt, bei Versicherungswechsel?
Hallo Bernst,
Woher wissen Sie, daß trotzdem eine Rückstufung erfolgt, bei
Versicherungswechsel?
Durch einen Blick auf die internet-Seite der HUK24. Da heißt es unter dem Stichwort „Rabattschutz“ u.a.:
Sollten Sie zu einem anderen Versicherer wechseln, können wir die Sondereinstufung durch den Rabattschutz nicht bestätigen, es wird der tatsächliche Vertragsverlauf weitergegeben.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Sch…!!! Das habe ich bisher nicht wahrgenommen. Das ist ja elementar wichtig! Danke vielmals für den Hinweis!
Nochmal hallo,
Sch…!!! Das habe ich bisher nicht wahrgenommen. Das ist ja
elementar wichtig! Danke vielmals für den Hinweis!
das schon fast Perverse an der ganzen Sache ist, dass Sie für ein Kundenbindungsinstrumentarium (was für ein Wort) auch noch einen zusätzlichen Beitrag bezahlen - anders als der Kunde OHNE „Rabattschützer“.
Denn wenn Sie sich in einem der auf einen Schaden folgenden Jahre mit dem Gedanken an einen Versichererwechsel tragen, bleiben Sie trotz möglicherweise besserer Tarife bei Ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft - weil Sie die dortigen Rabatte zu keinem anderen VU übertragen bekommen.
Wer sich das ausgedacht hat, sollte einen Preis erhalten - aber nur für die wirksamste Kundenbindung.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
P.S.: Es verbietet Ihnen niemand, die Versicherung anzusprechen und um eine entsprechende Vertragsänderung zu ersuchen. 
aber bitte nicht den schwarzen peter hier alleinig der huk zu schieben.
- mindestens 95 % aller kfz versicherer bestätigen den schaden trotz rabattschutz mit. ergo: rabattschutz ist prinzipiell beim versichererwechsel für den eimer! weils nämlich eine sondereinstufung ist. diese werden nicht an nachversicherer weitergegeben.
- der rabattschutz wurde mit tarif 4/08 eingeführt. da hatten schon ettliche große versicherer selbigen auf dem markt. mit ähnlichen wirkungsmechanismen. außerdem hat die kundschaft danach verlangt. ich erinnere mich an einige telefonate, wo selbst kunden mit sf25 (mit bestehenden kostenlosen rabattretter) förmlich um einen zusätzlichen rabattschutz gebettelt haben!
- selbst wenn man sich mit wechselgedanken trägt: bis dahin hat man nach einem schaden durchaus geld gespart. ohne rabattschutz wird man auf alle fälle zum 01.01. hochgestuft und bezahlt mehr (außer bei sf 25).
snake
ps. den rabattschutz kann man übrigens ab sf4 einschließen (nicht >5)
Hallo Frank,
du liegst fachlich - wie immer - richtig, aber ich sehe es nicht so dramatisch… wer den Rabattretter „kauft“, legt Wert auf niedrige Prämien, sonst würde er/sie für ein paar %-Punkte Beitragssatz nicht so einen Aufwand betreiben. Und wenn es unterm Strich stimmt im Folgejahr - bingo.
Stichwort Kundenbindung gegen Aufpreis: ich sehe das so wie eine Zusatzgarantie beim Autokauf: kostet ebenfalls Geld und und bindet mich bestimmte, vom Garantiegeber vorgegebene Rahmenbedingungen (zB Inspektionen durchführen zu lassen).
Grüße, M