ich muss den Schadensbericht für einen Vollkaskoschaden ausfüllen. Dort steht die Frage „Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt?“ Antwort: „Ja, zu ____ %“ und „Nein“.
Ich bin selbständig und eigentlich vorsteuerabzugsberechtigt. Allerdings wird das Auto nur privat genutzt und nirgends beim Finanzamt abgeschrieben. Da für meine selbständige Arbeit kein Fahrzeug vorgesehen ist.
Wenn ich ankreuze, dass ich vorsteuerabzugsberechtigt bin, dann erhalte ich ja die Summe ohne MwSt? Das wäre ja blöd, da ich die MwSt nicht wiederbekomme.
Danke. Ich kann also ohne Bedenken einfach „nicht vorsteuerabzugsberechtigt“ ankreuzen? Obwohl ich es ja eigentlich allgemein bin. Nur das Auto gehört eben nicht zu dem Betriebsvermögen und wurde auch zu keiner Zeit geschäftlich genutzt.
Nicht, dass ich dann später Probleme wegen Falschangabe u.ä. bekomme…
das Auto hat eher einen hohen Wert. Ich kann also „nach Rechnung“ ankreuzen oder doch lieber „Abtretung an Werkstatt“? Wo ist da der größte Unterschied?
ich will Dich nicht ärgern, aber Deine Antwort ist mal wieder falsch…
Auto ganz privat=nicht berechtigt
Auto ganz Firma= berechtigt
Wenn das Auto repariert wird, kann die ANFALLENDE MwSt. auch
geltend gemacht werden.
Wenn er für das Auto vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er die MwSt NICHT beanspruchen, auch wenn sie anfällt (was bei durchgeführter Rep ja immer der Fall ist).
Für steuerliche Fragen ist aber das Steuerbrett´l
zuständig!
Ja, antworten sollte man allerdings nur, wenn man auch sattelfest ist in der Fragestellung.
Du ärgerst mich doch nicht und bei berechtigten Hinweisen bin auch ich dankbar für die Korrektur!
Wenn er für das Auto vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er die MwSt NICHT beanspruchen, auch wenn sie anfällt (was bei durchgeführter Rep ja immer der Fall ist).
Da das Auto nicht zum Betriebsvermögen gehört, bin ich auf diesen Aspekt nicht mehr explizit eingegangen. Der UP hat es aber wohl verstanden!
Ja, antworten sollte man allerdings nur, wenn man auch sattelfest ist in der Fragestellung.