Hallo,
angenommen jemand hat ein 3 Jahre altes Auto mit Vollkaskoversicherung und der Reifen platzt und beschädigt dabei erheblich das Auto.
Muss da die Versicherung den Schaden am Auto übernehmen oder nicht?
Die Reifen sind 3 Jahre alt, lagern in der Fachwerkstatt und wurden dort auch montiert. Der Wagen ist scheckheftgepflegt.
Vielen Dank für jede Antwort zu dem rein hypothetischen Fall!
Hallo Christian,
in der Vollkasko sind in der Regel Unfälle des Fahrzeugs abgesichert.
Hier mal ein Ausdruck aus Versicherungsbedingungen.
„Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z. B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs.“
Bei Deinem geschilderten Fall könnte es an dem „von außen“ fehlen, weil die mechanische Gewalt vom Auto selbst kam.
viele Grüße
Christian Weidinger
Hallo !
Das ist wohl so richtig aus Versicherungssicht.
Aber bereits ein Nagel oder Stein auf der Fahrbahn,der überfahren oder hochgeschleudert wird und den Platzer auslöst (und Folgeschäden) wäre das versicherte „äußere,plötzliche,unmittelbare Ereignis“ was auf das Fahrzeug einwirkt.
Mfg
duck313
Hallo,
es gibt allerdings auch bei verschiedenen Kfz-Tarifen folgende
Ergänzung zu den Versicherungsbedingungen:
Andere Gefahren
A.2.3.4 Darüber hinaus sind in der Vollkasko Schäden durch alle weiteren Gefahren versichert, denen das versicherte Fahrzeug ausgesetzt ist.
A.2.3.5 Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden
a durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach A.2.16.1,
b durch Rennen nach A.2.16.2,
c durch Kriegsereignisse nach A.2.16.4,
d durch Kernenergie nach A.2.16.5,
e durch allmähliche Einwirkung oder aufgrund des gewöhnlichen Alterungsprozesses
(z. B.: Rost, Gebrauchsspuren, Verschleiß, Abnutzung),
f an mechanischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Teilen aufgrund eines Betriebsvorgangs.
Daher kann man die Frage nach dem Versicherungsschutz nicht pauschal beantworten.
Es kommt immer auf die entsprechenden Vertragsbedingungen an.
Gruß Merger
Mit welcher Begründung denn ?
Hallo,
hört sich nach Betriebsschaden an, der üblicherweise nicht mitversichert ist.
Es gibt (teurere) Tarife, die auch sowas beinhalten, wie mein Vorredner schon sagte; allerdings wird ja heute ausschließlich das Billigste abgeschlossen, auf Anraten der verschiedenen Vergleichsportale und Verbraucherschützer…
Grüße, M