Vollkaskoschaden-2mal gleiche noch unrep.Stelle

Liebe Foren Nutzer,

mein Fall scheint es so noch nicht zu geben darum wäre ich wahnsinnig dankbar für Ratschläge.

Seit über 10 Jahren fahre ich unfallfrei - die letzte Woche war eine schwarze für mich, wie auch immer, ich habe an einem Tag letzter Woche beim ausfahren aus der Hausausfahrt ein vorbeifahrendes Auto geschrammt - realtiv überschaubarer Schaden - vordere Stoßstange + Nummernschild, der Versicherung gemeldet, Vollkasko, 300,- Selbstbeteiligung, Termin in der Werkstatt, aber noch nicht repariert!

Letzten Samstag, eine Woche später, ganz blöd, Auffahrunfall, bei nasser Fahrbahn gerutscht, genau die gleiche Stelle am Fahrzeug, nur der Schaden erheblich höher - Motorhaube+Kotflügel. Der Versicherung gemeldet. 2.Fall.

Nun aber meine Frage, die Versicherung geht von 2 verschiedenen Fällen aus. Jedoch schließt die Reparatur des 2.Falles den Schaden des 1. Falles mit ein. D.h. wenn ich der Versicherung melde das ich den 1. Fall gar nicht in Anspruch nehmen möchte, sondern nur den 2. Fall dann müßte ich vielleicht nur einmal die Selbstbeteiligung zahlen?

Gibt es jemand der sich mit soetwas auskennt?

Kann man einen einmal gemeldeten Fall (1.Unfall), der noch nicht repariert wurde!!, wieder zurücknehmen? Es sind ja wie gesagt nicht zwei verschiedenen Sachen zu reparieren, sondern der 2. Fall überdeckt sozusagen den 1.

Wäre sehr froh über konstruktive Hinweise oder Ratschläge.

Vielen Dank schonmal!

Theoretisch dürfte nichts dagegen sprechen wenn es tatsächlich so ist, dass der 2. Schaden durch den 1. Schaden in der Höhe nicht beeinflusst wurde.

ABER: 1) Sind Schadensachbearbeiter oft recht „kreative Wesen“ in Auslegungsangelegenheiten

und 2) Ist es (leider) auch rechtens wenn ein Versicherer einen gemeldeten Kaskoschaden mit einer Rückstufung belastet, selbst wenn er keinen Euro dafür hat zahlen müssen (gilt nur in der Kasko). Ob er das in der Realität dann auch macht steht dann wieder auf einem anderen Blatt.

Grüße vom Berater für Versicherungen und Finanzdienstleistungen Saarbrücken, SAARLAND
Claude Burgard
„Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)“
http://www.burgard-versicherungen.de

Mahlzeit,

Selbstverständlich ist der Kunde nicht gezwungen, einen gemeldeten Kaskoschaden auch tatsächlich abzurechnen. Einfach mitteilen, dass man aus diesem Schadenfall keine Ansprüche geltend macht, dann wird der Vorgang ohne SF-Rückstufung geschlossen - kommt jährlich 100000-fach vor.

Dann kann man natürlich „nur“ den 2. Schaden abrechnen, so dass es nur 1x zur Rückstufung und zum SB-Abzug kommt. ABER natürlich wird auch der Vorschadenbetrag abgezogen.

Grüße, M

MOD: verunglimpfung entfernt

Hallo Leute,

bleibt auf dem Teppich mit Euren Informationen.
Der Fragesteller bittet hier um Hilfe.

Ich bitte Sie widerum diesem Texter nicht blind zu vertrauen.
Er hat eine Phobie gegen mich oder Versicherungsmakler
generell :smile: und darüberhinaus, so ist es mein persönliches
Empfinden
, auch keine Expertenkenntnisse in der Materie.

Ich habe eine 3-jährige Berufsschulausbildung genossen, in der
ich z.Bsp. mit solchen Fällen konfrontiert wurde. Der
Versicherer ist berechtigt einen GEMELDETEN Schaden, bei dem
er 0 EUR Entschädigung zahlen musste mit einer Stufung zu
belasten.

Allerdings hat der Kunde auch die Möglichkeit eine Schadensabwicklung bis zum Betrag XX,XX zurück zu ziehen, und selbst zu begleichen.

Bei vielen Versicherungen bekommt dies sogar der VN schriftlich mitgeteilt.

Wir unterhalten uns hier auch nicht über evt. Schulausbildungen,
sondern über die Schadens-Regulierung der Versicherer,
bzw. über Versicherungsbedingungen + Versicherungsvertragsgesetz.

Gruß Merger

beschäftigt Euch mit der Ausgangsfrage, wenn ihr euch zanken wollt, macht das per PN.

Gruß

Nordlicht

1 Like

Hallo an alle,

herzlichsten Dank für die schnellen Antworten und Tips!!!

Ich bin dem Vorschlag gefolgt und habe meine Versicherung angerufen und gemeldet das ich aus dem 1. Fall keine Ansprüche geltend mache. Das hat soweit geklappt. Jetzt wird ein Gutachten in der Werkstatt erstellt (nur) von dem 2.Fall und an die Versicherung gesendet - wenn ich Glück habe geht das so in Ordnung. Die Rückstufung ist nicht so sehr das Problem - ist ja auch meine Schuld gewesen, es ging mir mehr darum für ein und denselben Schaden nicht zweimal Selbstbeteiligung zahlen zu müssen.

Freu mich sehr falls doch noch jemand einen hilfreichen Beitrag sendet.

Vielen Dank vorerst!!

Hallo Piccolo,

in unseren allgemeinen Bedingungen zur Kfz-Versicherung steht folgendes:

I.5.3 Kfz-Haftpflichtversicherung
Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung erstatten. Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie
nach Abschluss der Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese nicht mehr als 500 Euro beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag
als schadenfrei behandelt.

Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe des Erstattungsbetrags unterrichtet und müssen wir danach im Zuge einer Wiederaufnahme der Schadenregulierung eine weitere Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags.

I.5.4 Vollkaskoversicherung
Sie können eine Rückstufung in der Vollkaskoversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung innerhalb von sechs Monaten freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung erstatten.

Das bedeutet, Sie können auch noch nach der Reparatur die Zahlung des Schadens selbst übernehmen.

Das Problem in Ihrem Fall dürfte jedoch sein, dass der 1. Schaden noch nicht behoben wurde und daher kein Anspruch auf die Übernahme der vollen Reparaturkosten des 2. Schadens besteht.

Für den 2. Schaden wird vermutlich auch ein Gutachten erforderlich sein.

Gruß Merger

Hallo Merger,

vielen Dank für Ihre umfassende Antwort und den genauen Wortlaut.

Nur wieso habe ich keinen Anspruch auf Übernahme der vollen Reparaturkosten wenn der 1.Fall noch nicht behoben wurde? Theoretisch könnte es doch sein der 1. Fall sind ein paar Kratzer an einer Autotür und ich fahre so weiter ohne dies überhaupt reparieren zu lassen, deswegen muß ein größerer Schaden doch trotzdem behoben werden?

Wie gesagt, die Rückstufung ist nicht das eigentl. Problem (auch ärgerlich natürlich), sondern mehr die zweimalige Selbstbeteiligung…

Ein Gutachten wird jetzt nur für einen Schaden, nämlich den 2. erstellt.

Viele Grüße
piccolo-00

Hallo,

und 2) Ist es (leider) auch rechtens wenn ein Versicherer
einen gemeldeten Kaskoschaden mit einer Rückstufung belastet,
selbst wenn er keinen Euro dafür hat zahlen müssen (gilt nur
in der Kasko). Ob er das in der Realität dann auch macht steht
dann wieder auf einem anderen Blatt.

hierfür haben Sie sicherlich eine Quelle, oder?

Ich zweifele, weil eine Rückstufung m.A.n. nur zulässig ist, wenn eine Regulierung erfolgt oder aber zu erwarten ist. Im zweiten Fall werden vom Versicherer Rückstellungen gebildet, die i.d.T. rabatt-belastend sind.

Nach der von Ihnen genannten Vorgehensweise wäre aber eine komplette Nicht-Regulierung ebenso SFR-belastend wie ein Schadenrückkauf durch den Versicherungsnehmer …

Viele Grüße
Loroth

beschäftigt Euch mit der Ausgangsfrage, wenn ihr euch zanken
wollt, macht das per PN.

Hallo Nordlicht,

mit zanken wollen hat das nichts zu tun - aber wenn jemand Nonsens schreibt in einem Expertenforum, sollte es erlaubt sein, das richtig zu stellen.

Zumal Herr B. noch nicht mal lernfähig ist - er zitiert ernsthaft §§, die vor 4 Jahren (!) abgeschafft/verändert wurden und beruft sich auf Stoff, der in der Berufsschule vermittelt wurde (wann auch immer).

Dass ein MOD das stehen lässt und die Verfasser von korrekten Antworten an den Pranger stellt, finde ich bemerkenswert für ein Expertenforum.

Grüße, M

1 Like

Hallo Masch,

mit zanken wollen hat das nichts zu tun

im Effekt ist es das. Wenn sich jeder darauf beschränken würde, die Ausgangsfrage zu beantworten, könnte der Fragesteller schnell feststellen, was richtig und was falsch ist. Leider hat es sich in verschiedenen Brettern inzwischen eingebürgert, mehr über die antworten zu diskutieren, als über die Ausgangsfrage.

Zumal Herr B. noch nicht mal lernfähig ist - er zitiert

Da ist er nicht der einzige, willst Du wirklich alle fehlerhaften Postings hier im Forum korrigieren ? Dann hast Du viel zu tun.

Dass ein MOD das stehen lässt und die Verfasser von korrekten
Antworten an den Pranger stellt, finde ich bemerkenswert für ein Expertenforum.

Es ist nicht Aufgabe des MOD die Beiträge auf Richtigkeit zu überprüfen. Er soll nur moderieren , es wundert mich, dass das nicht verständlich ist. Der MOD ist kein Schiedsrichter, der über richtig und falsch urteilt. Bei der Vielzahl der Postings ist die inhaltliche Überprüfung nicht zu leisten, speziell dann nicht, wenn man mehrere Bretter moderiert, was die meisten MODs tun.

Das Argument mit dem „Expertenforum“ finde ich ziemlich lächerlich. Wer entscheidet wer wo Experte ist ? Wer darf dann im Brett „Haustiere“ antworten ? User mit Haustieren ? Landwirte ? Biologen ? Tierärzte ? Und wer im Brett „Eltern und Kinder“, im Brett „Liebe und Partnerschaft“ ?

Ich habe sehr schnell herausgefunden, wer worin Experte ist und weiß seine Antworten zu bewerten. Und siehe da, da erscheint plötzlich ein Jurist, dessen Beiträge im Brett „Kochen und Rezepte“ allererste Sahne sind, ohne dass derjenige eine Formalqualifikation aufweist.

Also Experten ! Den Ball schön flach halten und durch seine Antworten belegn, dass man Experte ist.

Gruß

Nordlicht

MOD

Hallo,

hierfür haben Sie sicherlich eine Quelle, oder?

anscheinend gibt es hier keine Reaktion mehr. Ich gehe also davon aus, dass die Aussage „SFR-Rückstufung auch ohne Versicherungsleistung“ nicht länger zu halten ist…

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

Hallo,

hierfür haben Sie sicherlich eine Quelle, oder?

anscheinend gibt es hier keine Reaktion mehr. Ich gehe also
davon aus, dass die Aussage „SFR-Rückstufung auch ohne
Versicherungsleistung“ nicht länger zu halten ist…

Die Aussage des saarländischen Maklers war in dieser Form falsch.

In der Praxis sieht es so aus, wenn ein Schaden gemeldet wird, wird ein Eintrag vorgenommen, der evt. auch bis zur endgültigen Klärung bleibt.

Wenn keine Leistung des Versicherers erbracht wird, gilt der alte SFR wieder.

Gruß Merger

2 Like

Ich mache mir einfach nicht die Mühe die entsprechenden Stellen für Sie zu suchen.

Einer von uns (das könnten jetzt Sie oder Ich sein) wird wohl dumm sterben.

Ich für meinen Teil halte an meiner Behauptung zu 100% fest.

Hallo Makler ? Burgard,

Ich mache mir einfach nicht die Mühe die entsprechenden
Stellen für Sie zu suchen.

na dann werde ich einmal einen Auszug aus den allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung niederschreiben (nicht aus Schulunterlagen der Berufsschule).

I.4 Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Verlauf?
I.4.1 Schadenfreier Verlauf
I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden hat und uns in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet worden ist, für das wir Entschädigungen
leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht
Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.

I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn
a wir nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit Sozialversicherungsträgern oder wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden oder
b wir Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auflösen, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben oder
c der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung uns unsere Entschädigung in vollem Umfang erstattet oder
d wir in der Vollkaskoversicherung für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt, Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden oder
e Sie Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in Anspruch nehmen, weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für das Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet, Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer
keinen Anspruch haben, weil dieser den Versicherungsschutz ganz oder
teilweise versagt hat.

Und dies gilt für die Haftpflicht wie auch für die Vollkasko.

Einer von uns (das könnten jetzt Sie oder Ich sein) wird wohl
dumm sterben.

Sehen Sie, ich hatte Erbarmen mit Ihnen und wollte Sie nicht dumm sterben lassen.

Ich für meinen Teil halte an meiner Behauptung zu 100% fest.

Makler ??? Aber bestimmt noch in der Lernphase.
Und dann so eine Behauptung.

Gruß Merger

PS: manchmal ist es sinnvoll, die Vertragsbedingungen und das VVG zu kennen.

1 Like

Wenig geehrter Herr Burgard,

ich hatte eine rein sachliche, für die korrekte Beantwortung des Ursprungspost notwendige Nachfrage gestellt. Dies geschah in vernünftiger Art und Weise.
Ihrer diesbezüglichen Antwort fehlen diese Kriterien leider samt und sonders.

Ich mache mir einfach nicht die Mühe

Diese Eigenschaft zeichnet Ihre Aussagen - auch zu anderen Themen - in bemerkenswerter Häufigkeit aus.

die entsprechenden
Stellen für Sie zu suchen.

Sie sollten sie auch nicht für mich suchen, sondern die Gelegenheit nutzen, Ihre (falsche) Aussage doch noch zu belegen…

Einer von uns (das könnten jetzt Sie oder Ich sein) wird wohl
dumm sterben.

Was mich betrifft, so können wir uns vom Konjunktiv trennen. Ich weiß definitiv, wer NICHT dumm sterben wird.

Ich für meinen Teil halte an meiner Behauptung zu 100% fest.

Stimmt.
Und das ist auch Ihr gutes Recht.
Aber tun Sie doch bitte allen Anwesenden, vor allem aber den Rat suchenden Fragestellern, einen Gefallen und stellen Ihre Behauptungen nicht als göttliche Eingebungen mit Unfehlbarkeitscharakter hin.

Grußlos
Loroth

1 Like

Hallo

Wenn keine Leistung des Versicherers erbracht wird, gilt der
alte SFR wieder.

Mein Reden: Wenn weder Leistungen erbracht noch Rückstellungen gebildet werden, ist der Vertrag - im Gegensatz zur vom „Makler“ getroffenen Behauptung - schadenfrei und der Rabatt unbelastet…

Viele Grüße
Loroth

@ MOD: Kann man nicht bitte ab hier schließen?
Hallo Nordlicht,

es ist m.E.n. an dieser Stelle alles gesagt, was der Sache noch gedient hätte.
Was jetzt noch zu kommen droht, kennen wir ja schon aus anderen Fällen…

Viele Grüße
Loroth