Hallo,
habe ein Problem mit meiner Versicherung nach einem Verkehrsunfall ohne Fremdschaden.
Das Fahrzeug wurde wie folgt geschätzt:
Reparaturkusten ohne MWSt EU 4.639,17
Abzüge NFA Lack ohne MWSt EU 249,84
Abzüge NFA Teile ohne MWSt EU 48,72
Schadenhöhe ohne MWSt EU 4.340,61
Mehrwertsteuer EU 694,50
Schadenshöhe mit MWSt EU 5.035,11
Wiederbeschaffungswert mit MWSt EU 5.200,00
Restwert mit MWSt EU 2.130,00
Selbstbeteiligung EU 1000,00
Die Versicherung will entweder die Schadenshöhe von 5.035,11
Minus meiner Selbstbeteiligung von 1000,00 zahlen. (4.035,11)
oder den Wiederbeschafungswert Minus Restwert Minus MWSt Minus
Selbstbeteiligung (2048,00)
Ich bin der Meinung, daß ich die Schadenshöhe ohne MWSt. Minus
meiner Selbstbeteiligung bekommen müßte. (3.340,61)
Kann mir jemand einen Tip geben?
mfg: Josef Spies
MwSt. dürfen Sie dir nur abziehen, wenn Du Vorsteuerbazugsberechtigt bist. Also Selbständig mit einem Aufkommen von MwSt.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
Danke für die Antwort, ich bin nicht Selbständig.
Die größte Frechheit finde ich, daß bei einer Abrechnung laut Gutachten in meinem Fall nicht nach der Schadeshöhe Minus Selbstbeteiligung sondern nach dem Widerbeschaffungswert, obwohl ich das Auto noch einige Jahre fahren will.
mfg: Josef
MwSt. dürfen Sie dir nur abziehen, wenn Du
Vorsteuerbazugsberechtigt bist. Also Selbständig mit einem
Aufkommen von MwSt.
Grüße
Raimund
Hallo Jochen,
also irgendwie blick ich es gerade nicht…
Die Versicherung will entweder die Schadenshöhe von 5.035,11
Minus meiner Selbstbeteiligung von 1000,00 zahlen. (4.035,11)
Also deinen wirtschaftlichen Schaden minus vertraglich vereinbarten Selbstbehalt.
oder den Wiederbeschafungswert Minus Restwert Minus MWSt Minus
Selbstbeteiligung (2048,00)
Also auch deinen wirtschaftlichen Schaden.
Den Restwert bekommst du theoretisch von einem Aufkäufer des Versicherers. Also kein Thema.
Die Mehrwertsteuer darf in den meisten Fällen dann abgezogen werden, wenn auf Gutachtenbasis reguliert werden soll (hast sie ja dann auch nicht bezahlt)
Und der Selbstbehalt wäre ja auch vertraglich vereinbart…
Ich bin der Meinung, daß ich die Schadenshöhe ohne MWSt. Minus
meiner Selbstbeteiligung bekommen müßte. (3.340,61)
Und was ist daran schlimm, wenn sie dir mehr überweisen? Oder blicke ich es gerade nicht (deine Rechnung 3340,61 Euro, ihre 4035,11 Euro)
Kann mir jemand einen Tip geben?
Gruß
Marco
Hallo,
Danke für die Antwort.
Da ich das Auto selbst reparieren will, und nicht in die Werkstatt gebe, will die Versicherung nur die 2045 € zahlen.
Für die Reperatur reicht das nicht aus.
mfg: Josef Spies
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Hallo Josef,
Danke für die Antwort.
You´re welcome. 
Da ich das Auto selbst reparieren will, und nicht in die
Werkstatt gebe, will die Versicherung nur die 2045 € zahlen.
Für die Reperatur reicht das nicht aus.
Also… zur Entschädigung deines Fahrzeuges:
Du bekommst den wirtschaftlichen Schaden ersetzt, den du durch den Schaden bekommen hast.
Zur Abrechnung:
Du hast ein Fahrzeug, welches du auf Basis Kostenvoranschlag abrechnen willst und selber reparieren willst.
Soweit in Ordnung. Da du nun keine Mehrwertsteuer zahlen musst, darf die in Abzug gebracht werden (mittlerweile bei den meisten Bedingungen). Es ist in dem Sinne ja kein Schaden für dich. (der Versicherer rechnet im schlimmsten Fall damit, dass du gar nichts machst und somit keine Werterhaltung stattfindet). Erledigt dies die Werkstatt, bekommst du natürlich auch die Mehrwertsteuer oder ggf. auch einen in Toleranzbreiten (zeitlich und betragstechnisch gesehen) höheren Betrag nachträglich erstattet.
Der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt ist auch in Ordnung. Den müsstest du ja auch zahlen. Egal, ob du reparieren würdest oder nicht.
oder den Wiederbeschaffungswert Minus Restwert Minus MWSt Minus
Selbstbeteiligung (2048,00)
Also will sie hier nach abrechnen.
Restwerte dürfen in Abzug gebracht werden. Wenn du nunmehr das Auto günstiger auf dem Markt bekommen würdest, als die Reparatur kosten würde, kannst du es dir am Markt besorgen. Hab deine Summen jetzt leider nicht ganz im Kopf und war auch schon bei der ersten Auflistung nicht durchgestiegen. 
Zu guter letzt der Restwert: Du könntest es ja verkaufen und den Gewinn aus dem Verkauf zum Kauf des neuen nutzen.
Somit sehe ich gerade keinen Grund, was an der Abrechnung falsch sein sollte. Aber vielleicht habe ich auch noch irgendwo einen Denkfehler.
Gruß
Marco