Vollkaskoschaden bei PKW-Leasing

Ich habe privat einen PKW geleast. Nun kam es ca. 1 Monat vor Ablauf des Leasingvertrages auf einer Reise zu einem Vollkaskoschaden. Repariert hat das nicht der Händler über den geleast wurde. Aber natürlich auch eine Vertragswerkstatt der Marke.

Die Reparaturrechnung wurde bei der Versicherung eingereicht, die natürlich vor der Reparatur informiert worden war.
Zwischenzeitlich habe ich den PKW beim Händler abgestellt. Über den Zustand konnte keine Einigung erzielt werden. Deshalb kommt kommende Woche ein Gutachter. Wobei der reparierte Schaden nicht beanstandet wurde.

Nun schreibt mir die Versicherung, dass der Leasinggeber entscheidet, an wen die Auszahlung der Versicherungsentschäding erfolgt. NUR: Die Rechnung habe ich erhalten, und sie ist auch in Kürze fällig.

Ist da irgendwo ein Haken? Stimmt das mit den Rechten des Leasinggebers?

Stimmt das mit den Rechten des Leasinggebers?

Das kann hier niemand beantworten, denn das ergibt sich aus dem Leasingvertrag… und den kennst nur Du.

Grüße, M