Vollkaskoschaden / restwert pkw

hallo liebe versicherungsexperten!

hätte mal eine wichtige frage an euch:

jemand hat seinen pkw mit einer vollkaskoversicherung versichert.

der schadensfall tritt durch einen unfall ein, der von der versicherung beauftragte gutachter stellt einen totalschaden fest.

zwecks ermittlung des restwertes des fahrzeugs wird der pkw von der versicherung im internet angeboten, jeder registrierte händler kann dann dort ein verbindliches höchstgebot abgeben.

da das fahrzeug neuwertig war, hat der versicherungsnehmer von der versicherung den vollen kaufpreis, abzüglich selbstbeteiligung und restwert (höchstgebot) des pkw, ausgezahlt bekommen.

da der versicherungsnehmer den wagen für einen besseren preis anstatt des höchstgebotes verkaufen könnte, würde er dies gerne tun.

meine frage dazu:

vermindert sich der anspruch des versicheungsnehmers auf die versicherungserstattung um den betrag, den er mehr für den pkw verkauf bekommt oder kann der versicherungsnehmer den pkw zu jedem preis verkaufen, den er erhält ohne das sich der erstattungsbetrag ändert?

auch hallo,

bedingungsgemäß muss der Kunde die Karten auf den Tisch legen, da er zur Geringhaltung des Schadens verpflichtet ist. Zumal ihm ja auch kein finanzieller Nachteil entsteht (nur eben auch kein Vorteil durch den zusätzlichen Mittelzufluss…).

Grüße, M