Vollkaskoschaden! Wer kennt sich aus?

Guten Tag! Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir ein Rat geben würden! Würde Ihnen sehr dankbar !!!

Ich hatte vor drei Wochen einen Verkehrsunfall, wobei ich selber daran schuld war und habe meine Vollkasko in Anspruch genommen. Meine Versicherung hat mir aber sehr wenig Geld ausgezahlt und ich weiss nicht, was ich jetzt machen kann… Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegt bei 15 000 Euro. Die Reparaturkosten liegen bei 18 000 Euro (Brutto) und der Restwert aus der Börse 9 500 Euro. Die Versicherung hat mir bezahlt 15 000 - 9500 - SB 500 = 5000 Euro. Dabei habe 5 000 Euro und absollut kaputtes Fahrzeug. Meine Frage: wird mir die Versicherung die Reparaturkosten bezahlen, wenn ich das Fahrzueg repariere?? Mit Rechnung oder ohne Rechnung… Geben Sie mir bitte ein Rat über die Vorgehensweise an die Sache.

Ich bedanke mich im Voraus!!!

Michael

Lieber Michael,

ich habe leider keine Ahnung, da das nicht mein Fachgebiet ist.

Frage bitte andere Experten.

Ich wünsche dir viel Erfolg
Liesel

Hallo Michael 2010,

nach den hier gemachten Angaben, scheint die Schadenregulierung in Ordnung zu sein. Über die Selbstbeteiligung in Höhe von 500,-- Euro kann nicht gestritten werden, da sich diese aus der abgeschlossenen Versicherung ergibt. Es sollte allerdings von der Versicherung ein konkretes Kaufangebot für das Fahrzeug in Höhe von 9.500,-- Euro beigefügt sein, damit Sie sich mit dem Aufkäufer in Verbindung setzen können. Dieser sollte gegenüber dem Sachverständigen ein verbindliches Angebot abgegeben haben, dass er bereit ist, Ihr Fahrzeug für den Preis von 9500,-- Euro zu kaufen. In Ihrem Fall spricht man von einem „wirtschaftlichen Totalschaden“. Ein Anspruch auf Reparaturkostenerstattung ist nicht gegeben. Gegebenenfalls sollten Sie einmal Kontakt mit einer örtlichen Verbraucherzentrale aufnehmen und um eine Schadenfallberatung durch Rechtsanwalt bitten.
Freundliche Grüße
Norbert Roemers

Lieber Michael,

ich gehe davon aus, dass die Versicherung Dir ein Kaufangebot über 9.500 Euro mitgeschickt hat? Dann kannst Du den verunfallten Wagen für 9.500 Euro verkaufen, 500 Euro SB drauflegen und Dir für 15.000 Euro einen gleichwertigen Wagen kaufen.

Nein, die Versicherung wird die Reparaturkosten nicht bezahlen, das ist ein sog. wirtschaftlicher Totalschaden, d.h. die Reparaturkosten wären höher als Wert vor Unfall abzgl. Restwert.

Hallo Michael!

Bei dem Vollkaskoschaden handelt es sich um einen sog. wirtschaftlichen Totalschaden, d.h. es lohnt sich nicht mehr den Wagen in den ursprünglichen Zustand zu setzen, da die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (hier 15000€)um 20% übersteigen. Die Versicherung hat m.E. richtig abgerechnet, da sie 5000€ bezahlt und der Wagen auf der Schrottbörse noch 9500€ wert ist, also erhalten sie 14500€. Ob sie dafür einen gleichwewrigen Ersatz finden ist zu wünschen.
MfG
Vocke

Lieber Michael,

einen guten Überblick über die Möglichkeiten im Totalschadenfall gibt es auf dieser Internetseite:
http://www.info-center-online.com/autounfall/totalsc…

Wenn wie in Deinem Fall der Gesamtschaden höher ist als der derzeitige Wert spricht man von einem Totalschaden.

Grundsätzlich steht Dir nur der sog. Wiederbeschaffungswert am Schadentag (Zeitwert) zu. Abgezogen wird hiervon noch der Restwert des Fahrzeuges, da Du diesen ja noch erzielen könntest, wenn Du dieses beschädigte Fahrzeug verkaufen würdest.

Übersteigen die Reparaturkosten „nicht“ 130 % des o.g. Zeitwertes kannst Du reparieren lassen (Ausnahmeregelung).
Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen?

Gruß Hans-Heinz Hemmann

Hallo Michael,

die Versicherung wird Dir nicht mehr als 15.000,-€ zahlen, auch wenn Du das Fahrzeug reparierst.
Gruss
Hans