Hallo Mimmi,
die Schadensfreiheitsklasse in der Vollkasko richtet sich bei Neuabschluss einer Kfz-Versicherung nach der Schadensfreiheitsklasse der vorhandenen Haftpflichtversicherung, sofern vorher nicht schon eine Vollkasko mit anderer SF-Klasse vorhanden war.
Die Vollkasko schließt eine Teilkasko mit ein. Empfehlenswerte Selbstbeteiligungen könnten z.B. 300 EUR in der Vollkasko und 150 EUR in der Teilkasko sein. Lass dir einfach mal verschiedene SB-Varianten gegenüberstellen.
Die Vollkasko enthält wie bereits geschrieben, den kompletten Leistungsumfang der Teilkasko (Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm/Hagel, Glasbruch, Zusammenstoß mit Haarwild etc.). Dazu Unfälle, die du selbst verursachst; Unfälle, die Dritte verschulden, welche aber nicht haftbar gemacht werden können (z.B. Fahrerflucht, Fahrt mit unversichertem Auto usw.); Sachbeschädigung.
Ein paar kleine Unterschiede gibt es bei den Versicherungen schon.
Für Neufahrzeuge sind aus meiner Sicht folgende Einschlüsse zu empfehlen:
- Neuwertentschädigung bei Unfällen u. Wildschäden in Kasko bis 1 Jahr nach Erstzulassung,(viele haben nur 6 Monate)
- „grobe Fahrlässigkeit“ in Kasko sollte mitversichert sein,
- Leistungen auch bei Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur bei Haarwild, auch ein unversicherter Hund, Schaf, Kuh etc. können größere Schäden verursachen).
Ein Schutzbrief beim Kfz-Versicherer ist nie verkehrt. Kostet je nach Gesellschaft ca. 5 bis 12 EUR im Jahr. Leistungen meist ähnlich wie beim ADAC. Letzterer ist jedoch deutlich teurer, weil du im ADAC nicht nur Schutzbriefleistungen kaufst, sondern zusätzlich automatisch Clubmitglied wirst und diese Mitgliedschaft mit Beiträgen finanzieren musst.
Schließ die Versicherung nicht unbedingt beim Autoverkäufer/Händler ab. Die haben Ahnung von Autos; von Versicherungen jedoch nicht immer und versuchen oft, mit allen möglichen und unmöglichen Argumenten dich zu „überzeugen“, die Versicherung des Autohauses zu nehmen. Manchmal wird der Kunde gar nicht gefragt und vor vollendete Tatsachen gestellt.
Bei der Zulassung des Autos muss bereits eine „Versicherungsbestätigungskarte“ (früher „Doppelkarte“) deiner neuen Versicherung vorliegen. Also rechtzeitig darum kümmern, der eigentliche Vertrag kann dann zeitnah nach Zulassung unterschrieben werden.
Sofern eine komplette Rechtsschutzversicherung nicht vorhanden oder nicht erwünscht ist, kann „nur“ Verkehrsrechtsschutz bei vielen Kfz-Versicherern in Verbindung mit der Autoversicherung etwas preisgünstiger abgeschlossen werden.
Ich hoffe, dass dir meine Anmerkungen helfen können.
Viele Grüße
Uwe