Hallo Melli
Angenommen Frau C. hat ein fast zwei Jahre altes Auto. Sie hat
hierfür die einfache Haftpflichtversicherung. Jetzt stellt
sich die Frage ob sie eine Vollkaskoversicherung abschliessen
sollte. Ist das nötig?
Das läßt sich so pauschal nicht beantworten, weil der Bedarf für eine VK stark von der individuellen Risikoeinschätzung abhängt.
Wofür ist eigentlich die
Vollkaskoversicherung?
Die Vollkasko deckt in erster Linie die Kosten für Reparatur oder Ersatz des Fahrzeugs nach einem selbstverschuldeten Unfall (darüber hinaus sind auch Schäden durch mutwillige Beschädigung durch Dritte gedeckt). Außerdem beinhaltet eine Vollkasko gleich auch noch eine Teilkasko (hierin enthalten: Brand, Diebstahl, Tierkollision, Sturm, Glas, usw.).
Wichtig ist, dass es sich bei der VK um eine Versicherung zum Zeitwert handelt. Im Beispiel von Frau C. bedeutet das, dass die Kundin nach einem Totalschaden natürlich keinen Neuwagen, sondern nur den Preis eines mit dem beschädigten Wagen vergleichbaren Gebrauchten erhält.
Ansonsten werden die Reparaturkosten halt bis zu eben diesem Wiederbeschaffungswert getragen.
Sowohl Voll- als auch Teilkasko haben meist eine Selbstbeteiligung. Dies schont die Beitragshöhe, führt aber im Schadenfall zu einem entsprechenden Abzug.
Ach ja, die Vollkasko unterliegt übrigens einer Schadenfreiheitsrabatt-Staffel. Fährt man also schadenfrei, senkt sich der Beitrag im Laufe der Jahre ab (hat man einen Schaden wird man allerdings auch im Folgejahr hochgestuft und bezahlt entsprechend mehr). Im Fall von Frau C. kann u.U. die gleiche SF-Klasse wie in der Haftpflicht auch für die Vollkasko gelten. Soll heißen: Hat Frau C. in KH z.B. mittlerweile die SF 5 erreicht, so erhält sie diese auch in der VK. Hier hilft ein Blick in die Bedingungen oder eine Anruf bei Versicherung/Vertreter/etc.
Ob eine VK also sinnvoll erscheint, hängt nicht vom Alter der Fahrzeugs ab, sondern davon, ob der Versicherungsnehmer für sich hier ein wirtschaftliches Risiko sieht, das er absichern möchte.
In jedem Fall ist die VK eine „Kann“-Versicherung, weil sie in der allermeisten Fällen nicht der Existenz-, sondern allenfalls der Vermögenssicherung dient.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch