Vollmacht

Hallo liebe Juristen,

wie sieht die Rechtslage aus wenn jemand versucht an vertrauliche Unterlagen zu gelangen indem er das Vorhandensein einer Vollmacht vortäuscht?

In einem fiktiven Fall behauptet ein Unternehmen im Namen und im Auftrag einer Person zu handeln und hat keine Vollmacht oder ähnliches. Der vermeintliche Auftraggeber hat dies nie in Auftrag gegeben, geschweige denn eine Vollmacht ausgestellt.

Vielen Dank im voraus

Zahao

Hallo,

wie bei allen Fällen lässt man sich die Vollmacht vorlegen, wenn sie gefälscht ist, zeigt man die Person an.

hth

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Meine Frage war nicht genau genug formuliert. Es geht lediglich um die Behauptung eine Vollmacht oder einen Auftrag zu besitzen.

Wie ist die Rechtslage denn dann?

Gruß

zahao

Hallo,

Meine Frage war nicht genau
genug formuliert. Es geht lediglich um die Behauptung eine
Vollmacht oder einen Auftrag zu besitzen.

Ganz einfach: Wer keine Vollmacht hat,bekommt keine Auskunft. Behaupten kann man viel.

Wie ist die Rechtslage denn dann?

Zur genaueren Beurteilung der Rechtslage müsste man mehr über den Einzelfall wissen.

Gruß
Jörg Zabel

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Hallo,

Die Behauptung könnte - als Irrtumserregung -, ein Tatbestandsmerkmal des Betruges darstellen (§ 263 StGB). Mehr kann man nicht sagen, da die Sachverhaltsschilderung kaum mehr her gibt.

Gruss

Iru

Hallo,

wie sieht die Rechtslage aus wenn jemand versucht an
vertrauliche Unterlagen zu gelangen indem er das Vorhandensein
einer Vollmacht vortäuscht?

Weshalb hätte überhaupt jemand ein Recht, vertrauliche Unterlagen einzusehen?
Da wären weitere Erläuterungen nötig.
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