wie sieht die Rechtslage aus wenn jemand versucht an vertrauliche Unterlagen zu gelangen indem er das Vorhandensein einer Vollmacht vortäuscht?
In einem fiktiven Fall behauptet ein Unternehmen im Namen und im Auftrag einer Person zu handeln und hat keine Vollmacht oder ähnliches. Der vermeintliche Auftraggeber hat dies nie in Auftrag gegeben, geschweige denn eine Vollmacht ausgestellt.
danke für die schnelle Antwort. Meine Frage war nicht genau genug formuliert. Es geht lediglich um die Behauptung eine Vollmacht oder einen Auftrag zu besitzen.
Die Behauptung könnte - als Irrtumserregung -, ein Tatbestandsmerkmal des Betruges darstellen (§ 263 StGB). Mehr kann man nicht sagen, da die Sachverhaltsschilderung kaum mehr her gibt.