Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter (27)hat einem Finanzmakler(dummerweise) eine Generalvollmacht erteilt,um eine Riester-Rente für sie abzuschließen. Nun habe ich entdeckt, dass ich von ihr vor 3 Jahren schon eine (Finanz-)Vollmacht bekommen habe.Welche dieser Volmachten gilt nun? Schließt die eine die andere aus? Oder ist es so ähnlich wie bei einem Testament,dass immer das letzte gilt ?
Besten Dank. Klaus
Hallo Klaus,
leider kann ich Ihnen Ihre Frage auch nicht beantworten. Ich schätze mal, dass beide
Vollmachten gelten, weil beide ja an zwei verschiedene Personen ausgestellt wurden.
Ich würde aber beide Vollmachten nehmen und sie vielleicht einem Notar in Ihrer
Nähe zeigen, damit er sie sich vielleicht durchlesen kann und Ihnen sagen kann, ob
diese Vollmacht überhaupt rechtlichen Bestand hat. Ggf. könnten Ihnen auch die
Verbraucherzentrale weiterhelfen.
Viel Glück!
Grüße Melanie
Hallo,
das wichtigste zuerst: NIE, NIE, NIE einem nicht sehr sehr sehr engen Angehörigen eine Generalvollmacht ausstellen! Damit kann man machen, was man möchte! Für einen Riester-Vertrag braucht man keine Generalvollmacht. Holen Sie sich so schnell es geht diese Vollmacht.
Eine Generalvollmacht ist wesentlich stärker als andere Vollmachten.