Liebe/-r Experte/-in,
wer darf bei einem Niessbrauch den Mietvertrag unterschreiben: der Bevollmächtigte oder der nach dem Tod eingesetzte Eigentümer einer Wohnung.
Besten Dank
Ursula Pohl
Hallo,
leider kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten.
Grüße
Geht es darum, dass ein neue Mieter dort einziehen soll? Wenn ja, dann der Nießbraucher, denn der ist der wirtschaftliche Eigentümer, der darf über alles verfügen.